BKA: Bundeskriminalamt wehrt sich gegen Falschmeldung
Wiesbaden (ots) - Das BKA tritt einer Falschmeldung entschieden entgegen. Pressemeldungen, wonach das BKA bereits im April 2003 vor Anschlägen durch die IBDA-C in Istanbul gewarnt habe, sind unzutreffend. Das BKA hat eine derartige Terrorwarnung zu keinem Zeitpunkt intern oder extern ausgesprochen. Anderslautende Presseberichte beruhen auf einer fehlerhaften Interpretation eines internen BKA-Berichts, der sich ...