POL-DA: Darmstadt: Kein Mangel an mangelhaften Reisebussen
Zwei Mal Fahrtende bei der Autobahnpolizei
Darmstadt (ots)
Beamte des Verkehrsdienstes haben am Dienstag (27.7.10) Reisebusse kontrolliert, die auf der A5 und der A 67 im so genannten gewerblichen Personenverkehr eingesetzt waren. Insgesamt wurden sieben Kraftomnibusse mit insgesamt 238 Personen angehalten und auf dem Gelände der Autobahnpolizei auch unter Zuhilfenahme eines Kraftfahrzeugsachverständigen überprüft. Zwei Omnibusse hatten eine deutsche Zulassung, vier kamen aus dem EU-Bereich, einer aus einemDrittstaat. Bei allen Fahrzeugen gab es Beanstandungen. In zwei Fällen musste sogar die Weiterfahrt zum Schutz der Fahrgäste aufgrund erheblicher Mängel untersagt werden. Ein Reisebus aus Litauen hatte eine defekte Einklemmvorrichtung, so dass die hintere Türt nicht zu öffnen war. Am Heck war ein Kofferanbau befestigt, der mehr als zwei Drittel der als Notausstieg vorgesehen Tür verdeckte. Die Fahrgäste mussten auf einen Ersatzbus warten. Ein wahrer Abholtourismus setzte bei einem Reisebus ein, der einen "grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr" von Kroatien nach Mann und zu Endstation Frankfurt am Main durchführte. Die 58 jugendlichen Fahrgäste wurden von ihren Eltern direkt auf dem Hof der Autobahnpolizhei abgeholt. Bei dem Bus waren erhebliche Mängel im Bereich des Hilfsbaurahmens, der Beleuchtung, der Notausstiegsmarkierung und der Batteriepolabdeckung festzustellen. Letztere hätte zu einem Kurzschluss führen können. So wäre nur noch eine Weiterfahrt ohne die Jugendlichen möglich gewesen. Das Fahrzeug war erst vor drei Monaten bei der Hauptuntersuchung. Insgesamt wurden bei den Kontrollen zwanzig unterschiedliche Verstöße festgestellt. Drei Mal mussten die nicht in Deutschland beheimateten Fahrer Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von 1.310,- EUR hinterlassen. Überprüft wurden dabei die einzuhaltenden Sozialvorschriften, der technische Zustand der Fahrzeuge und die Ausrüstungsvorschriften. Darüber hinaus die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeiten, die erforderlichen Genehmigungen, die Fahrgäste (im internationalen Linienverkehr die ordnungsgemäße Ausgabe von Fahrscheinen und die Einhaltung der genehmigten Haltestellen - Kapotageverkehr). Weiterhin die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (Schwarzarbeit) und die bei ausländischen Fahrzeugen steuerrechtlichen Vorschriften. Unter den Fahrgästen waren auch zwei Männer mit Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Nach Zahlung der jeweiligen Geldstrafe (305.- EUR und 467.- EUR) konnten die Personen entlassen werden. Ein weiterer Fahrgast war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
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