POL-CUX: Falscher Polizist bestiehlt 85-jährige Rentnerin - Polizei warnt vor Trickdieb in Nordenham
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Falscher Polizist bestiehlt 85-jährige Rentnerin
Nordenham. Am heutigen Donnerstag wurde um 11:40 Uhr eine 85-jährige Rentnerin in ihrer Wohnung in der Bahnhofstraße bestohlen. Als sie nach Hause kam, erwartete sie bereits ein junger Mann im Treppenhaus, der sie nach ihren Personalien und einem angeblichen Einbruchsdiebstahl befragte. Er gab sich dabei als Polizeibeamter aus und müsste Einblick in ihre Wohnung haben. Die Dame gewährte dem jungen Mann Eintritt. Während sie sich kurzfristig in anderen Räumlichkeiten aufhielt, durchsuchte der Mann bereits Schränke mit plausiblen Erklärungen. Als der "Beamte" sie nach Bargeld fragte, zeigte sie ihm ihre Geldkassette mit einer erheblichen Menge Bargeld. Der junge Mann, der auf ca. 20 Jahre geschätzt wird, zählte in ihrem Beisein das Geld und schien dieses dann zurückzulegen. Er verabschiedete sich anschließend und verließ die Wohnung. Erst da bemerkte die Rentnerin, dass ihr mehrere tausend Euro Bargeld aus der Wohnung fehlten. Bekleidet war der "Beamte" mit einer vermutlich blauen Jeans und einer beige-braunen "Bomberjacke". Er sprach akzentfrei deutsch. Zeugen, die etwaige Beobachtungen in Nähe der dortigen Tankstelle gemacht haben oder sonstige Hinweise zu der Tat oder zum Täter geben können, melden sich bitte bei der Polizei Nordenham.
Zusatz:
Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. So geben sich Trickdiebe gegenüber meist älteren Bewohnern beispielsweise angeblich als Handwerker, Personen von den Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken, Angehörige von der Hausverwaltung, von der Kirche, von der Rentenversicherung oder Krankenkasse, von der Polizei, von der Post oder vom Sozialamt aus.
Dabei kündigen sie ihren Besuch gelegentlich sogar vorher telefonisch an, um mögliche Bedenken schon im Voraus zu zerstreuen und ein Vertrauensverhältnis zum Opfer aufzubauen.
Um eine persönliche Beziehung vorzutäuschen und daraufhin eingelassen zu werden,
- rufen Täterinnen oder Täter vorher an und geben sich als lange
nicht gesehene Verwandte - zumeist Enkelkinder ("Enkel-Trick") -
mit plötzlichem akutem Geldbedarf aus. - bestellen Täterinnen oder Täter angebliche Grüße von Bekannten
oder Verwandten. - überbringen Täterinnen oder Täter eine angebliche
Unglücksnachricht von Bekannten oder Verwandten. - geben sich Täterinnen oder Täter als entfernte Verwandte, als
ehemalige Kollegen oder Nachbarn, als Pflegepersonal oder
Bettnachbarn vom Krankenhausaufenthalt aus.TIPPS:
So gehen Sie Trickdieben nicht auf den Leim.
Für Trickdiebinnen und Trickdiebe, die in Wohnungen aktiv werden, gibt es nur ein einziges ernsthaftes Hindernis, das sie überwinden müssen, um zum Erfolg zu kommen: die gesperrte oder geschlossene Wohnungstür. Daher sollten Sie zum Schutz vor Trickdieben folgende Ratschläge beherzigen:
- Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung!
- Sehen Sie sich Besucher vor dem Öffnen durch den Türspion oder
mit einem Blick aus dem Fenster an und machen Sie von Ihrer
Türsprechanlage Gebrauch. - Öffnen Sie die Wohnungstür niemals sofort - legen Sie immer
Sperrbügel oder Sicherheitskette an. - Ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu,
wenn unbekannte Besucher vor der Tür stehen, oder bestellen Sie
die Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine
Vertrauensperson anwesend ist. - Überlegen Sie bei angeblicher hilfebedürftiger Lage von Fremden
an der Tür (Beispiel: Bitte um Schreibzeug oder um ein Glas
Wasser): Woher sollte der Nachbar die Besucher wirklich kennen?
Warum wenden sich die Besucher im Notfall nicht an eine
Apotheke, eine Gaststätte oder ein Geschäft, sondern an eine
(abgelegene) Privatwohnung? - Machen Sie bei hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür das
Angebot, selbst nach Hilfe zu telefonieren oder das Gewünschte
(Schreibzeug, Glas Wasser etc.) hinauszureichen, und halten Sie
dabei die Tür gesperrt. - Fordern Sie von Amtspersonen immer den Dienstausweis und prüfen
Sie ihn sorgfältig (nach Druck, Foto und Stempel). Sorgen Sie
dazu für gute Beleuchtung und benutzen Sie, wenn nötig, eine
Sehhilfe. - Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an. Suchen Sie
dazu die Telefonnummer selbst heraus und ziehen Sie telefonisch
eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu. - Lassen Sie Handwerker nur dann herein, wenn Sie sie selbst
bestellt haben oder wenn sie von der Hausverwaltung angekündigt
worden sind. - Nehmen Sie nichts für Nachbarn ohne deren Ankündigung oder
Auftrag entgegen. - Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher notfalls auch
energisch. Sprechen Sie sie laut an und rufen Sie um Hilfe. - Pflegen Sie Kontakt zu älteren Mitbewohnerinnen und
Mitbewohnern. Machen Sie ihnen das Angebot, bei fremden
Besuchern an der Wohnungstür zur Sicherheit hinzuzukommen, und
übergeben Sie für solche Fälle die eigene Telefonnummer.Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
E-Mail: http://www.polizei-cuxhaven.de
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