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BPOLI LUD: Gegen Tierschutzgesetz verstoßen und verurteilt - nun wurde Geldstrafe fällig

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Vor reichlich zwei Jahren war ein ukrainischer Beschuldigter wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vom Amtsgericht München verurteilt worden. Das seit Juni dieses Jahres rechtskräftige Urteil wurde nun vollstreckt - der Verurteilte zahlte eine Geldstrafe i. H. v. 1970,00 Euro. Damit wendete der inzwischen 41-Jährige immerhin eine ersatzweise Freiheitsstrafe ab, die er anderenfalls hätte antreten müssen. Der Mann war am Samstagabend gegen 23.00 Uhr an der Autobahnanschlussstelle Görlitz von der Bundespolizei kontrolliert und anschließend festgenommen worden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 61 10
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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