Finanzgericht Baden-Württemberg bestätigt Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf im Ausland ansässige Transportunternehmen und ihre Arbeitnehmer.
Bonn (ots) - Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat am 22.08.2018 (11 K 544/16 und 11 K 2644/16) entschieden, dass das deutsche MiLoG auch auf ausländische Transportunternehmen und ihre nur kurzfristig in Deutschland eingesetzten Fahrer anwendbar ist. In zwei gleichgelagerten Fällen hatten sich die ...