POL-REK: Hammerschläge wecken Zeugen
Wesseling (ots)
Am Dienstagmorgen gegen 02.40 Uhr wird ein 40-jähriger Mann von Hammerschlägen wach. Diese sind aus Richtung Alfons-Müller-Platz zu hören.
Der Mann verständigt über Notruf die Polizei. Die Polizeileitstelle "Ville" entsendet sofort verfügbare Funkstreifenwagen in das Einsatzgebiet. Ein Fahrzeug wird zum Tatort beordert. Dort wird gesehen, dass an einem Geschäft die Schaufensterscheibe eingeschlagen wurde. Niemand hielt sich in dem Laden auf und die Beamten suchen das Umfeld ab. Ein Beamter entdeckte in unmittelbarer Nähe zwei dunkle Gestalten, die davonliefen. Der durchtrainierte laufstarke 36-jährige Polizeikommissar nahm die Verfolgung auf und konnte einen Fliehenden stellen und ihn fesseln. Der zweite Täter hatte sich hinter einer Mauer versteckt und wurde von ihm ebenfalls festgenommen. Während der Verfolgung hatte der Beamte gesehen, wie einer der Männer einen Rucksack beiseite warf. Dieser wurde gefunden. Ein hochwertiges Notebook befand sich darin, die Beute aus der Auslage des Geschäftes. Beide festgenommenen Täter wurden in Zellen der Polizeiwache Hürth gebracht. Dort entnahm beiden ein Arzt eine Blutprobe, sie standen mit annähernd einem Promille unter Alkoholeinwirkung. Im Nahbereich des aufgebrochenen Geschäftes stellten die Beamten noch sechs Fahrzeuge mit eingeschlagenen Seitenscheiben fest. Im Laufe des gestrigen Vormittages wurden die 32- und 29-jährigen Täter aus Wesseling von Beamten des Regionalkommissariats Brühl vernommen. Sie gestanden sowohl den Einbruch in das Geschäft und die Einbrüche in die sechs Fahrzeuge, aus denen sie nichts entwendeten. Als Tatwerkzeug nutzten sie einen Hammer, der nicht gefunden wurde. Die Motivlage der beiden ist wohl chronischer Geldmangel. Der 29-Jährige war vor cirka drei Wochen aus der Haft entlassen worden, dort saß er wegen Trunkenheitsdelikten im Straßenverkehr und Betruges für einen Monat ein. Er gab an, dass er wegen des bevorstehenden Weihnachtsfestes vorzeitig entlassen wurde. Nach ihren Vernehmungen und den Durchsuchungen ihrer Wohnungen wurden beide auf Anordnung der Staatsanwaltschaft entlassen, weil keine Haftgründe vorlagen.
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