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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Junge Straftäter - Dritter gemeinsamer Verhandlungstag von Polizei, Stadt und Staatsanwaltschaft in Bergheim

Bergheim (ots)

Am Donnerstag (29. Mai) fand bei der Polizei in Bergheim der dritte von der Stadt Bergheim, der Staatsanwaltschaft Köln und der Polizei im Rhein-Erft-Kreis ins Leben gerufene gemeinsame Verhandlungstag statt. Elf jugendliche oder heranwachsende Straftäter wurden durch den Staatsanwalt ermahnt, nehmen an einem Täter-Opfer-Ausgleich teil oder werden einen Präventionskurs besuchen.

Die Jugendlichen sollen nach einem ersten strafrechtlich relevanten Fehlverhalten unter Einbeziehung von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und der Erziehungsberechtigen schon kurz nach der Tat eine Reaktion auf ihr Fehlverhalten erfahren, um kriminelle Karrieren gar nicht erst entstehen zu lassen. Ziel des gemeinsamen Verhandlungstages ist die Verkürzung des Verfahrenweges und die Optimierung der Präventionsarbeit des Netzwerkes zwischen örtlicher Polizei, Staatsanwaltschaft und der örtlichen Jugendhilfe.

Die elf jungen Tatverdächtigen wurden am Mittwochvormittag von Kriminalbeamten des Regionalkommissariats Bergheim vernommen. Ihnen werden Straftaten wie einfache oder gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung oder Betrug zur Last gelegt. Alle Taten liegen erst wenige Wochen zurück zwischen dem 05. Mai 2008 und dem 15. Mai 2008. Gleich nach der Vernehmung durch die Polizei führte ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes der Stadt Bergheim ein Gespräch mit jedem der geständigen Jugendlichen und überlegte mit welchen Schritten auf der einen Seite das Verhalten des Täters gesühnt und auf der anderen Seite das Ziel erreicht werden kann, dass der Jugendliche nicht erneut straffällig wird. Anschließend stellte sich der Jugendliche gemeinsam mit dem Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe beim Staatsanwalt vor. Er entschied über die Konsequenzen, die auf den geständigen Täter nun zukommen.

Durch diese sehr zeitnahe Ahndung wird für die Betroffenen der Zusammenhang zwischen ihrem Fehlverhalten und der sich daraus ergebenen Konsequenzen sehr deutlich und einer kriminellen Karriere entgegengewirkt.

Das wird auch dadurch deutlich, dass von den Betroffenen der ersten beiden gemeinsamen Verhandlungstage bisher niemand erneut wegen einer Straftat aufgefallen ist.

Die beteiligten Behörden sehen in dem auf Initiative der Stadt Bergheim eingerichteten gemeinsamen Verhandlungstag ein sehr effektives Instrument zur Bekämpfung der Jugendkriminalität.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: dez3.bm@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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