POL-REK: Aufmerksame Seniorin
Brühl (ots)
Am Dienstagmittag (13. Oktober) informierte eine 71-Jährige Frau aus der Bonnstraße die Polizei und erstattete Anzeige. Bei ihr hatte sich ein Unbekannter am Telefon als ihr Sohn ausgegeben und Geld von ihr gefordert.
Gegen 12.50 Uhr klingelte bei der Frau das Telefon. Ein ihr unbekannter Mann erklärte, er sei ihr Sohn und brauche Geld, da er arbeitslos sei. Sie wies den Mann ab, legte auf und nahm sofort telefonisch Kontakt mit der Polizei und ihrem Sohn auf. Der anonyme Anrufer sprach hochdeutsch mit einer Stimme eines Mannes um die 20 Jahre.
Hinweise bitte an das Kriminalkommissariat 21 unter der Telefonnummer 02233/ 52-0.
Wenn alte Menschen betrogen werden - der Enkeltrick, ein bundesweites Betrugsphänomen
Mit dem Enkeltrick bringen die Täter ältere Menschen nicht selten um all ihre Ersparnisse. Manchmal nehmen die Opfer sogar einen Kredit auf, um ihrem "Enkel" aus einer angeblichen Notsituation zu helfen.
Die Masche: Die Täter rufen bei ihren Opfern an und geben sich häufig als Verwandter aus. Durch geschicktes Ausfragen erfahren sie Vieles über die Familie des Opfers, so auch den Namen des "Enkels" oder "Neffen", der sie vorgeben zu sein. Dann schildern sie, sich in einer Situation zu befinden, in der sie jetzt dringend Geld benötigen und drängen ihr Opfer, ihnen das Geld zu besorgen. Wenn der ältere Mensch sich darauf einlässt und das Geld von der Bank abgeholt hat, erscheint ein Freund oder Bekannter des angeblichen Enkels und holt das Geld ab. Beim nächsten Gespräch mit dem echten Enkel fliegt der Betrug auf. Häufig genieren sich die Opfer, auf einen so schmutzigen Betrug hereingefallen zu sein und offenbaren sich niemandem. Die Polizei vermutet, dass aus diesem Grund die Dunkelziffer gerade bei den Straftaten, wo es zu einem Schaden kommt, sehr hoch ist.
Vorbeugehinweise:
Ganz wichtig ist es immer festzustellen, ob es sich bei dem Anrufer tatsächlich um denjenigen handelt, der er vorgibt zu sein!
Sprechen Sie den Anrufer nicht mit einem Namen an. Fragen Sie immer nach dem Namen des Anrufers. Erzählen Sie dem Anrufer nichts über ihr privates Umfeld. Stellen Sie dem Anrufer Fragen, die nur durch die echte Person beantwortet werden können. Rufen Sie denjenigen, der der Anrufer vorgibt zu sein, unter einer Ihnen bekannten Telefonnummer zurück, um sicher zu gehen, dass es sich tatsächlich um den Verwandten oder Bekannten handelt, der angerufen hat. Gehen Sie nicht auf die Forderung des Anrufers ein. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Sagen Sie auf keinen Fall, dass Sie Wertsachen zu Hause haben. Informieren Sie eine Vertrauensperson. Übergeben Sie nie Geld an der Haustür an einen Unbekannten. Lassen Sie keine fremde Person in Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Informieren Sie die Polizei.
Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409
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