POL-REK: Zeuge gibt entscheidenden Hinweis über 110
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Frechen (ots)
Ein Zeuge hörte in der Nacht zum Donnerstag (28. Januar) das laute Geräusch einer Autoalarmanlage. Er sah die beiden Täter am offenbar aufgebrochenen Fahrzeug. Sein Hinsehen-Helfen-Handeln-110 anrufen verhalf dazu, dass die Polizei die vermeintlichen Täter schnell identifizierte.
Es war letzte Nacht gegen 00:50 Uhr, als der 63-jährige Zeuge das Geräusch hörte. Er rief sofort über Notruf 110 die Polizei an und teilte mit, dass sich die Beiden an einem PKW auf der Adam-Schall-Straße zu schaffen machten. Unmittelbar danach trafen die Polizeibeamte am Schadensort ein. Sie stellten die eingeschlagene Scheibe eines PKW fest. Neben dem Fahrzeug befand sich ein Absperrpfosten, der als Tatwerkzeug zum Einschlagen der benutzt wurde. Vom Fahrzeug fort führten die Fußspuren zweier Personen. Sie konnten im Schnee bis zu einem Haus verfolgt werden. In dem Mehrfamilienhaus auf der Straße "Am Sartoriushof" waren die Spuren im Treppenhaus weiterhin sichtbar. An der Wohnungstür eines der Polizei wegen ähnlicher Delikte bekannten 20-jährigen Mannes endeten sie. Die Beamten klingelten an der Wohnung und die Mutter des Mannes öffnete und ließ die Beamten zustimmend in ihre Wohnung.
Darin befanden sich der 20-Jährige und sein 26-jähriger Freund. Die vom Zeugen beschriebenen Täterbekleidungen wurden vorgefunden. Die Schuhe der Beiden waren nass, wurden offenkundig kurz zuvor im Schnee/Schneematsch getragen. Außerdem stimmten die Schuhsohlen mit den Abdrücken vor und im Haus überein. Beide Personen wurden beim Tatvorwurf gegenüber den Beamten ausfallend und schlugen einem Beamten gegen die Brust. Die Polizeibeamten konnten sie jedoch wieder beruhigen. Ob etwas aus dem Fahrzeug entwendet wurde, stand bei der Anzeigenaufnahme noch nicht fest. In der Wohnung fanden die Beamten keinen Hinweis auf "Beute". Sie stellten jedoch zwei Waffen zur Gefahrenabwehr beziehungsweise als Einziehungsgegenstände (ein Einhandmesser und ein Luftgewehr) sicher. Die Beiden erhalten eine Anzeige wegen PKW-Aufbruchs, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, wegen des Angriffs auf die Beamten.
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