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POL-REK: Schuljahresbeginn 2010 - Polizei bittet um Aufmerksamkeit

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Rhein-Erft-Kreis (ots)

Am Montag (30. August) beginnt für die Kinder wieder der Schulunterricht. Einen Tag später werden die so genannten "I-Dötzchen" ihren ersten Schultag erleben. Dies erfordert von allen Verkehrsteilnehmern besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme im Straßenverkehr. In den ersten sechs Monaten des Jahres sind im Kreisgebiet 94 Kinder verunglückt. Dies sind fünf weniger zum Vergleichszeitraum 2009. Die Zahl der Schulwegunfälle ist von 23 auf 20 gesunken. Diese auf den ersten Blick erfreuliche Entwicklung hält bei näherem Hinsehen einer positiven Bewertung nicht stand. Polizeioberrat Mertens, Leiter der Direktion Verkehr im Rhein-Erft-Kreis, erklärt: "Die Verunglücktenbelastung von Kindern, ob zu Fuß oder mit dem Fahrrad, liegt weiterhin spürbar über der des Landes. Wieder sind 40 Kinder mit dem Fahrrad verunglückt. Die Zahl der als Fußgänger verunglückten Kinder ist von 28 auf 34 gestiegen. Insgesamt neun Kinder weniger verunglückten im Bus und im PKW." Nicht nur die Erstklässler auch die Gruppe der Zehn- und Elfjährigen sind mit Schuljahresbeginn wieder in besonderem Maße den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt. Mit ihrem Wechsel auf weiterführende Schulen benutzen sie bevorzugt das Fahrrad für den Schulweg und in der Freizeit. Die Zahl der Schulwegunfälle und die der Verunglückten in dieser Altersgruppe sind in den Monaten August und September besonders hoch, wie die beigefügte Grafik der letzten fünf Jahre zeigt. Der Schulwegsicherung kommt deshalb in den ersten Wochen nach Schulbeginn für die Verkehrssicherheit der Kinder eine ganz besondere Bedeutung zu. Was können die Eltern tun? Eltern werden gebeten, durch ihr vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr das Schulwegtraining, an dem ihre Kinder in Vorschule/Kindergarten teilgenommen haben, zu verstärken. Gemeinsam mit ihren Kindern sollten sie den künftigen Schulweg oder den Weg zum Schulbus bereits vor der Einschulung festlegen und einüben. Dabei sollte beachtet werden, dass der kürzeste Weg nicht immer der sicherste ist. Kinder können altersbedingt weder die Entfernung noch die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges richtig einschätzen. Sie lassen sich leicht ablenken. Es ist daher ratsam, die Erstklässler in den ersten Wochen auf ihrem Schulweg oder Weg zum Schulbus zu begleiten. Dies sollten auch Eltern beachten, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren. Sie sollten die Kinder vor der Schule nur dort aus dem Fahrzeug aussteigen lassen, wo dies gefahrlos möglich ist. Die Nutzung der Anschnallgurte und Kindersitze im Fahrzeug während der Fahrt sollte selbstverständlich sein, da ungesicherte Kinder ein hohes Risiko tragen, bei einem Unfall schwer verletzt oder getötet zu werden. Auch Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, müssen vorbereitet sein und wissen, welche Wege sie mit ihren Rädern benutzen dürfen. Grundvoraussetzung vor Fahrtantritt ist die Überprüfung der Verkehrstauglichkeit ihrer Fahrräder durch die Eltern. Was tut die Polizei? Die Polizei wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Schulwegsicherung und der Überwachung des Verkehrs ihr Bestes tun. Auf den Schulwegen werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Fußgängerüberwege, Kreuzungen, gefährliche Querungsstellen und Bushaltestellen an und auf den Schulwegen werden ebenso überwacht wie die Halte- und Parkverbote. Schulbuskontrollen sowie Fahrzeugkontrollen bezüglich der Gurtpflicht und der Kindersicherungen werden vorgenommen. Auch der Fahrradverkehr ist im Visier der Polizei und damit verbunden werden Fahrradkontrollen vor und an den Schulen sein. Natürlich werden die Bezirksbeamten der Kreispolizeibehörde verstärkt auf den Schulwegen präsent sein. Sie sind den Schulneulingen in der Regel aus dem Kindergarten/Vorschule vom Schulwegtraining her bekannt. Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr und die Bereitschaft, den Fuß vom Gas zu nehmen und jederzeit bremsbereit zu sein, sind ein notwendiger Baustein, die Schulwege unserer Kinder sicherer zu machen.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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