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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Einbrecher flüchteten

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Insgesamt sechs Wohnungseinbrüche wurden am Dienstag (21. Dezember) angezeigt. In Kerpen wurden zwei Täter auf der Flucht beobachtet

Am Dienstag (21. Dezember), 19.30 Uhr, schlugen zwei Unbekannte die Scheibe der Eingangstür zu einem Haus auf der Straße Am Kalkofen ein. Sie durchsuchten die Räume im Obergeschoss. Ein Nachbar wurde in seinem Haus auf die verdächtigen Geräusche, die sie dabei verursachten, aufmerksam. Als er vor sein Haus trat, bemerkte er zwei Männer, die sich vom Nachbarhaus entfernten. Einer der Täter ist zirka 25 Jahre alt, trug eine schwarze Pudelmütze sowie eine dunkle Jacke und dunkle Hose. Der zweite hatte ebenfalls eine dunkle Pudelmütze auf und einen Rucksack bei sich. Eine Fahndung nach ihnen verlief ergebnislos. Was sie aus dem Haus entwendeten, wird zur Zeit ermittelt. In Bedburg kamen um 01.00 Uhr Bewohner zurück in ihr Reihenhaus an der Straße Im Grund. Ein Kellerfenster war eingeschlagen. Nach ersten Feststellungen wurde gezielt Bargeld entwendet. In Bergheim hebelten Täter die Terrassentür eines Hauses Auf der Helle auf. Sie durchsuchten während der Abwesenheit der Bewohner zwischen 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr das gesamte Haus und entwendeten Bargeld und Schmuck. In Brühl wurde in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr ein Fenster zu einer im Hochparterre gelegenen Wohnung eines Mehrfamilienhaus an der Straße Zum Herrengarten aufgehebelt. Um nicht überrascht zu werden, sicherten die Täter die Wohnungstür mit der innen angebrachten Türkette. Sie erbeuteten Schmuck, Ausweisdokumente und Elektrogeräte. Zwei Hauseinbrüche wurden in Pulheim registriert. Um 18.20 Uhr wurde an einem Haus auf dem Pletschmühlenweg ein aufgehebeltes Fenster zur Gästetoilette bemerkt. Das Haus war durchsucht worden und es fehlte Schmuck. Bei einem Haus auf der Eisenacher Straße war um 12.00 Uhr ein Einbruchsversuch festgestellt worden. Unbekannte hatten Hebelmarken am Küchenfenster hinterlassen.

Tipps zum Schutz vor Wohnungseinbruch

Sichern Sie Ihre Fenster und Terrassentüren gegen das herkömmliche Aufhebeln (über 90 % aller Fälle!!!) zusätzlich durch geprüfte Schlösser oder andere Verriegelungen, zum Beispiel mit Pilzkopfbeschlag. Das Nachrüsten richtet sich nach der DIN 18104, und sollte nur mit Produkten erfolgen, die nach DIN oder VdS geprüft sind. Listen dieser Produkte können bei der Kriminalpolizeilichen Beratung angefordert werden. Wichtig hierbei ist auch die Montage. Ein gutes Schloss ist nur dann ein gutes Schloss, wenn es auch ausreichend fest am Element befestigt ist.

Schließen Sie beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung immer Fenster und Türen ab.

Auch nachts, wenn man zu Hause ist, sollten alle Fenster geschlossen, die Rollläden heruntergelassen und die Haustür abgeschlossen werden.

Nehmen Sie Einfluss auf den Entschluss des Täters. Erwecken Sie den Eindruck, dass Ihr Haus bewohnt ist, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Setzen Sie Schaltuhren zwischen Steckdose und Lampen oder auch zwischen Steckdose und Radio oder Fernseher.

Beobachten Sie ihr Wohnumfeld und sprechen Sie Fremde mit den Worten: "Kann ich Ihnen helfen" an, oder zeigen Sie sich dem Fremden und beobachten ihn. Der Täter fühlt sich entdeckt und verlässt die Örtlichkeit.

Verständigen Sie bei verdächtigen Beobachtungen immer die Polizei.

Neben technischen Sicherungen sind gute nachbarschaftliche Beziehungen wichtige Voraussetzungen. Sprechen Sie sich mit ihren Nachbarn ab. Tauschen Sie die Telefonnummern aus. Informieren Sie sich auch gegenseitig über Abwesenheitszeiten.

Wichtig, immer wenn es um neue Fenster geht: Herkömmliche Fenster und Fenstertüren bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Einbrecher. Daher gibt es zum Schutz vor Einbruch von unabhängigen Instituten geprüfte einbruchhemmende Fenster, nach denen sie ihren Handwerker gezielt fragen sollten.

Weitere Hinweise erfahren Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommissariats Kriminalitätsprävention / Opferschutz bei der Kriminalpolizeilichen Beratung in Hürth. Lassen Sie sich kostenlos und neutral beraten, Tel.: 02233 / 52 - 4816 oder - 4817.

Besuchen Sie uns auch im Internet: www.polizei-rhein-erft-kreis.de

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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