POL-REK: Warum einfach, wenn's auch doppelt geht - Pulheim-Stommeln
Pulheim (ots)
Sie stehen im Verdacht, mehrere Ladendiebstähle begangen und dabei gleichzeitig Mitarbeiterinnen der Geschäfte um das Wechselgeld betrogen zu haben.
Die Masche scheint so simpel wie effektiv: Die drei 17 und 45 Jahre alten Frauen suchten am Donnerstag (17. März) in Pulheim-Stommeln mindestens drei Geschäfte auf. Während sich eine der Frauen scheinbar für den Kauf eines Artikels entschied, hielten sich die anderen im Geschäft auf und begingen Ladendiebstähle. Die Frau mit dem Kaufinteresse bezahlte den Artikel mit einem 100-Euro-Schein und bat in einem Fall darum, einen Teil des Rückgeldes gewechselt zu bekommen. Dann verhandelte man über den Preis des gekauften Artikels und entschloss sich, ihn doch zurückzugeben, weil er angeblich zu teuer sei. Durch das ständige hin und her verloren die Angestellten den Überblick und gaben zuviel Geld zurück.
Die Masche fiel auf weil eine Mitarbeiterin eines Elektrofachgeschäftes auf der Hauptstraße misstrauisch wurde. Sie zählte, kurz nachdem die Tatverdächtigen das Geschäft verlassen hatten, das Wechselgeld in der Kasse nach und stellte einen Fehlbetrag fest. Sofort informierte sie die Polizei. Eine Streifenwagenbesatzung entdeckte das Trio in einer Bücherei einer Kirchengemeinde. Die beiden 17-Jährigen Tatverdächtigen wollten gerade Kinderbücher unter ihren Röcken verschwinden lassen.
Zwei Mitarbeiterinnen des Elektrofachgeschäfts, die wenig später hinzu kamen, erkannten die Tatverdächtigen wieder.
Eine der 17-Jährigen trug unter ihrem Rock eine so genannte Diebesschürze. Darin befand sich ein Küchenmixer, der aus dem Elektrofachgeschäft stammte. Die Frauen hatten neuwertige Textilien dabei, die zum Teil aus zwei weiteren Ladendiebstählen in Geschäften auf der Hauptstraße stammten. Auch dort wurden die Angestellten mit der beschriebenen Masche um einen Teil des Wechselgeldes betrogen.
Alle drei Tatverdächtige sind bereits einschlägig wegen Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten.
Sie werden heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt.
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