POL-REK: Im Westen geht die Sonne unter - Erftstadt
Erftstadt (ots)
Antworten auf Fragen nach dem Verkehrsunfallhergang haben gelegentlich auch für erfahrene Polizeibeamte einen charmanten Charakter...und stellen die Weltordnung kurz in Frage.
So war es auch bei dem Verkehrsunfall, der sich am Mittwoch (25. Mai, 19:20 Uhr) an der Kreuzung der Landesstraßen 162 und 495 ereignete. Aus Richtung Nörvenich (im Westen liegend, wo die Sonne bekanntlich "untergeht") fuhr ein 31-Jähriger auf der L 495 mit seinem PKW auf die Kreuzung mit der L162 zu. Für ihn zeigte die Lichtzeichenanlage (Ampel) Rotlicht. Das Rotlicht der Ampel erkannte er nicht, weil ihn nach seinen Angaben die Sonne blendete. Ein 35-jähriger PKW-Fahrer, der nach Zeugenaussagen auf der L 162 bei Grünlicht in Richtung Kerpen fuhr und der 31-Jährige stießen im Kreuzungsbereich zusammen. Der 35-Jährige und ein Beifahrer (27) des 31-Jährigen wurden leicht verletzt. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Ein Sachschaden in Höhe von mehr als 35.000 Euro entstand.
Die Polizeibeamten überprüften bei der Unfallaufnahme auch die Funktionsfähigkeit der Ampelanlage. Sie stellten fest, dass in dem Moment, wenn Fahrzeugführern aus dem Süden auf der Landstraße 162 Grünlicht angezeigt wird, den Fahrern aus Westen auf der L 495 Rotlicht gezeigt wird. Sie sahen die Sonne im Westen untergehen, der Richtung, aus der der 31-jährige Fahrer kam und die Frage nach der Weltordnung für die Beamten war beantwortet, im Westen geht die Sonne unter.
Die rechtliche Bewertung der Sonnenblendung wird sich bei der Staatsanwaltschaft ergeben, der nach den Ermittlungen die Verkehrsunfallanzeige zur Entscheidung vorgelegt wird.
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