POL-REK: Räuber nach Hinweis gefasst - Bergheim
Bergheim (ots)
Ein 19-Jähriger wurde heute nach einem Hinweis aus der Bevölkerung festgenommen. Vier Straftaten, darunter drei vollendete Raubüberfälle werden ihm vorgeworfen. Er gab alle Taten, bei denen er jeweils von einem Motorroller aus agierte, in seiner Vernehmung zu.
Der Täter überfiel am Freitagvormittag (26. August) eine 72-jährige Fußgängerin und raubte ihre Handtasche. Eine Überwachungskamera zeichnete ihn etwas später auf, als er versuchte mit einer geraubten Debitkarte Geld abzuheben. Im Nachgang der Veröffentlichung des Fotos am 16. September in den Medien erhielt die Polizei den entscheidenden Hinweis auf den Bergheimer, der nachfolgende Straftaten gestand:
Am 6. September versuchte er in der Turmallee einer 49-Jährigen die Handtasche aus dem Fahrradkorb zu stehlen. In diesem Fall näherte er sich ebenfalls seinem Opfer von hinten auf einem Motorroller. Der Wegnahmeversuch misslang, weil die festgebundene Tasche sich nicht sofort löste und er den Versuch abbrechen musste.
Am 13. September überfiel er mit gleicher Methode eine 80-jährige. Sie war um 12:35 Uhr auf der Zeppelinstraße unterwegs. Die Frau stürzte bei der gewaltsamen Wegnahme ihrer Einkaufstasche und wurde zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Geraubt wurde die Handtasche.
Am Dienstag (20. September) um 17:45 Uhr überfiel er eine 78-jährige. Es geschah wieder auf der Zeppelinstraße. Er war dabei ebenfalls auf seinem Roller unterwegs. Geraubt wurde eine schwarze Tasche mit Geldbörse, persönlichen Papieren und Einkäufen der Frau.
Heute wurde der 19-Jährige in der Wohnung seiner Eltern widerstandslos festgenommen. Er gab alle Taten sofort zu. Sein Motiv: Geldmangel!
Bei der Polizei im Rhein-Erft-Kreis ist er seit 2009 mit einigen Straftaten, überwiegend mit Straßenverkehrsbezug bekannt, zum Beispiel Fahren ohne Fahrerlaubnis. Rechtskräftige Verurteilungen wegen anderer Eigentumsdelikte liegen bisher keine vor. Von einer Vorführung zum Haftrichter wurde deshalb abgesehen.
Allerdings muss er noch eine einwöchige Jugendarreststrafe antreten, wegen Fahrens ohne Fahrschein (sog. Leistungserschleichung). Von der Vernehmung bei der Kriminalpolizei in Bergheim ging es direkt in die Arrestzelle.
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