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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Gemeinsame Spazierfahrt mit einer ganzen Reihe von Verkehrsstraftaten.

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Die beiden Beschuldigten (zwei Frauen im
Alter von 43 und 45 Jahren aus Frechen) leben in einer eheähnlichen 
Gemeinschaft. Nach einem verbalen Streit in der gemeinsamen Wohnung, 
beabsichtigte die 45-jährige Frau Samstagabend, gegen 18:40 Uhr, mit 
ihrem PKW die Örtlichkeit zu verlassen. Zu diesem Zweck hatte sie 
sich bereits in ihr Fahrzeug, einen Opel Astra, gesetzt und den Motor
gestartet. Zwischenzeitlich war ihr ihre Lebensgefährtin gefolgt und 
hatte sich auf die Anhängerkupplung des rückwärts ausparkenden 
Fahrzeuges gestellt. Sie wollte offensichtlich ihre Partnerin am 
Wegfahren hindern. Unbeirrt von der Aktion wechselte die Fahrerin den
Gang und wollte nun ihre Fahrt fortsetzen. Die 
Anhängerkupplungsstellerin lief nun um das stehende Fahrzeug und 
legte sich auf die Motorhaube. Trotz der recht ungewöhlichen 
Kühlerfigur fuhr die 45-jährige Frau an und hielt erst nach ca. 1000m
an einer Bushaltestelle. Dort kletterte die Kühlerfigur von der 
Motorhaube und stritt mit der Lebensgefährtin verbal auf der Straße 
weiter, bis schließlich beide auf dem Fahrersitz sassen. Hier 
startete nun die 43-jährige Frau den Wagen und fuhr diesen ca. 200m 
bis zu einem Parkplatz. Die 45-jährige Frau hielt während das Fahrt 
die Fahrertür mit der linken Hand geschlossen, um ein Herausfallen zu
vermeiden. Auf dem Parkplatz stieg die 45-jährige Frau aus und ihre 
Lebensgefährtin setzte ihre Fahrt in Rtg. Frechen-Bachem fort. Die 
zwischenzeitlich alarmierte Polizei traf auf dem Parkplatz auf die 
45-jährige Frau. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 
fast 3 Promille Atemalkoholkonzentration (AAK).
Anschließend begab sich ein weiterer Streifenwagen an die gemeinsame 
Wohnanschrift, wo der geführte Opel Astra unverschlossen abgestellt 
war. Auf mehrfaches Klingeln öffnete schließlich die andere Frau. Ein
durchgeführter Alkoholtest ergab bei ihr einen Wert von mehr als 1,2 
Promille AAK. Des weiteren war die Frau nicht im Besitz einer 
gültigen Fahrerlaubnis. Diese war ihr bereits Jahre zuvor entzogen 
worden. Bei beiden Beschuldigten wurde auf der Polizeiwache in 
Frechen eine Blutprobe entnommen. Des weiteren müssen sich die Frauen
neben den Trunkenheitsfahrten, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis auch 
wegen Verkehrsgefährdung und/oder gefährlichen Eingriff in den 
Straßenverkehr vor Gericht rechtfertigen. Verletzt wurde niemand.

Rückfragen bitte an:

Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis
Leitstelle Dez. VL2/ Medienkontakte VL23

Telefon: 02233-523400

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