POL-REK: Gemeinsame Spazierfahrt mit einer ganzen Reihe von Verkehrsstraftaten.
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Die beiden Beschuldigten (zwei Frauen im Alter von 43 und 45 Jahren aus Frechen) leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Nach einem verbalen Streit in der gemeinsamen Wohnung, beabsichtigte die 45-jährige Frau Samstagabend, gegen 18:40 Uhr, mit ihrem PKW die Örtlichkeit zu verlassen. Zu diesem Zweck hatte sie sich bereits in ihr Fahrzeug, einen Opel Astra, gesetzt und den Motor gestartet. Zwischenzeitlich war ihr ihre Lebensgefährtin gefolgt und hatte sich auf die Anhängerkupplung des rückwärts ausparkenden Fahrzeuges gestellt. Sie wollte offensichtlich ihre Partnerin am Wegfahren hindern. Unbeirrt von der Aktion wechselte die Fahrerin den Gang und wollte nun ihre Fahrt fortsetzen. Die Anhängerkupplungsstellerin lief nun um das stehende Fahrzeug und legte sich auf die Motorhaube. Trotz der recht ungewöhlichen Kühlerfigur fuhr die 45-jährige Frau an und hielt erst nach ca. 1000m an einer Bushaltestelle. Dort kletterte die Kühlerfigur von der Motorhaube und stritt mit der Lebensgefährtin verbal auf der Straße weiter, bis schließlich beide auf dem Fahrersitz sassen. Hier startete nun die 43-jährige Frau den Wagen und fuhr diesen ca. 200m bis zu einem Parkplatz. Die 45-jährige Frau hielt während das Fahrt die Fahrertür mit der linken Hand geschlossen, um ein Herausfallen zu vermeiden. Auf dem Parkplatz stieg die 45-jährige Frau aus und ihre Lebensgefährtin setzte ihre Fahrt in Rtg. Frechen-Bachem fort. Die zwischenzeitlich alarmierte Polizei traf auf dem Parkplatz auf die 45-jährige Frau. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von fast 3 Promille Atemalkoholkonzentration (AAK). Anschließend begab sich ein weiterer Streifenwagen an die gemeinsame Wohnanschrift, wo der geführte Opel Astra unverschlossen abgestellt war. Auf mehrfaches Klingeln öffnete schließlich die andere Frau. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab bei ihr einen Wert von mehr als 1,2 Promille AAK. Des weiteren war die Frau nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Diese war ihr bereits Jahre zuvor entzogen worden. Bei beiden Beschuldigten wurde auf der Polizeiwache in Frechen eine Blutprobe entnommen. Des weiteren müssen sich die Frauen neben den Trunkenheitsfahrten, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis auch wegen Verkehrsgefährdung und/oder gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor Gericht rechtfertigen. Verletzt wurde niemand.
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