POL-REK: Taschendiebe festgenommen Hürth
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Durch das Einschreiten von Zeugen konnten am Mittwochmittag (15.3.) zwei Taschendiebe (w/15, m16) auf frischer Tat im Hürther Einkaufszentrum festgenommen werden. In ihren Vernehmungen waren die Jugendlichen geständig.
Um 13.10 Uhr hatte ein Ehepaar an der Fleischtheke eines Einkaufmarktes gestanden, als die 55-jährige Frau bemerkte, dass ihr die 15-jährige den Reißverschluss ihrer Handtasche öffnete. Als die Geschädigte die Jugendliche ansprach, lenkte die 15-Jährige mit einer Frage nach der Fleischauslage von dem Geschehen ab. Nachdem die 55-Jährige ihrem Ehemann (58) von dem Diebstahlversuch berichtet hatte, beobachtete dieser, wie sich das Pärchen an der Theke erneut einem Ehepaar näherte. Während die 15-Jährige nun in die Handtasche einer 68-jährigen Kundin griff und die Geldbörse erbeutete, hatte sich der 16-Jährige hinter der Täterin aufgehalten, an den das Diebesgut offensichtlich weitergereicht wurde. Zusammen mit dem Ehemann (70) der geschädigten 68-Jährigen nahm der 58-jährige Tatzeuge die beiden Verdächtigen wenig später vorläufig fest. Durch alarmierte Polizeibeamte erfolgte wenig später eine körperliche Durchsuchung beider Tatverdächtiger, allerdings konnte das Diebesgut dabei nicht gefunden werden.
Nach erfolgter Vernehmung suchten die Ermittler zusammen mit den Festgenommenen erneut den Tatort auf. Hier führte sie die 15-Jährige an ein Verkaufsregal, wenige Meter von der Fleischtheke entfernt. Mit einem zielgerichteten Griff hinter verschiedene Staubsaugerbeutel zog das Mädchen die dort deponierte Börse hervor.
Mangels Haftgründen wurden die Personen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Beide Jugendliche stammen aus dem ehemaligen Jugoslawien und haben ihren vorläufigen Wohnsitz in Köln. Im Rahmen eines anhängigen Asylverfahrens haben sie dort den Status der Duldung verbunden mit einer Aufenthaltsbeschränkung auf das Stadtgebiet Köln. Da sie durch ihren Aufenthalt in Hürth hiergegen verstießen, wurde das Kölner Ausländeramt informiert. Das Nichtbeachten der Aufenthaltsbeschränkung wird von dort im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verfolgt. In diesem Zusammenhang erwartet beide Personen jeweils ein Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro.
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