POL-D: ***Meldung aus dem Bereich der Autobahnpolizei*** - Duisburg - A 3 -
Düsseldorf - Duisburg (ots)
***Meldung aus dem Bereich der Autobahnpolizei*** - Duisburg - A 3 - Unfallgeschehen im Autobahnkreuz Kaiserberg - 34-jähriger alkoholisierter Schwerverletzer verweigerte ärztliche Versorgung - Blutprobe - Stationäre Behandlung - 5000 Meter Stau - 35.000 Euro Sachschaden
Bis zu fünf Kilometer staute sich am Donnerstagabend der Verkehr auf der A 3 in Richtung Oberhausen nach einem Verkehrsunfall im Autobahnkreuz Kaiserberg. Der alkoholisierte, schwer verletzte Unfallverursacher musste unter Zwangsanwendung in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Heute Morgen entließ sich der 34-Jährige auf eigene Verantwortung aus der Klinik. Die Ermittlungen gegen ihn dauern an.
Nach den bisherigen Ermittlungen der Autobahnpolizei befuhr um 19.45 Uhr ein 36-jähriger Pkw-Fahrer aus Wesel mit seinem Opel die Tangente zur A 3 aus Richtung Essen kommend in Richtung Oberhausen. Hinter ihm fuhr ein 34-jähriger Hyundai-Fahrer aus Oberhausen dicht auf. Als der Opel-Fahrer verkehrsbedingt leicht abbremsen musste, fuhr der Hyundai- Fahrer auf. Durch die leichte Kollision geriet der Hyundai auf den rechten Fahrstreifen der Hauptfarbahn der A 3 und wurde dort von dem Lkw eines 44-Jährigen aus Gelsenkirchen erfasst. Der 24-jährige Unfallverursacher schleuderte über die Fahrbahn in die Mittelschutzplanken und kam dort zum Stehen.
Unmittelbar nachfolgende Ersthelfer fanden den Mann teilweise unter seinem Fahrzeug liegend im Mittelstreifen verletzt vor. Die Polizei wurde verständigt. Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft (Alkoholtest 1,4 Promille) fest. Im weitern Verlauf verhielt sich der Verursacher den Rettungskräften gegenüber sehr aggressiv. Eine Blutprobe und eine Einweisung in eine Klinik musste unter Zwang durchgesetzt werden. Während der Unfallaufnahme waren die beiden linken Fahrstreifen der Hauptfahrbahn gesperrt. Der Verkehr staute sich bis Duisburg-Wedau zurück. Bei dem Sattelzug handelte es sich um einen leeren Gefahrgut-Lkw. Wie sich herausstellte ist der Unfallverursacher nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ein Strafverfahren gegen ihn wurde eingeleitet.
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