POL-SE: Heidmoor - Polizei kam zur unrechten Zeit oder Abschleppen mit unangenehmen Folgen
Heidmoor (ots)
Hilfsbereitschaft ist wünschenswert und findet auch stets Lob und Anerkennung. In diesem Fall hatte die Hilfsbereitschaft für einen 26 Jahre alten Mann aus Bad Bramstedt durchaus für ihn unangenehme Folgen.
Was war geschehen? Der Bad Bramstedter war mit seinem Mofa am 04. 05. 2009, gegen 16.00 Uhr, in der Waldchaussee unterwegs und traf dort auf einen ebenfalls 26 Jahre alten Mann aus Bad Bramstedt, welcher mit seinem Mofo infolge einer technischen Panne liegen geblieben war.
Hilfsbereit hielt der erstgenannte Mofafahrer an und leistete dem anderen Hilfe. Man wollte das defekte Mofa abschleppen und verband daher beide Fahrzeuge mit einem Abschleppseil.
In dieser Situation kam eine Streife der Polizei-Zentralstation Bad Bramstedt daher und kontrollierte beide Männer. Der geplante Abschleppvorgang musste von der Polizei untersagt werden. Dennoch gaben die Beamten ihrerseits hilfsbereit Tipps, wie das defekte Mofa kurzfristig wieder fahrbereit zu machen sei. Einen Abschleppdienst wollte man wegen der dann entstehenden Kosten nicht beauftragen.
Nach der belehrenden Kontrolle verließen die Polizeibeamten zunächst für die beiden Mofafahrer folgenlos den Ort.
Ca. 30 Minuten später ging bei der Polizei der Anruf eines besorgten Verkehrsteilnehmers ein, welcher über einen auffälligen Abschleppvorgang zweier Mofas auf der Strecke zwischen Heidmoor und Bad Bramstedt berichtete. Dieser Verkehrsteilnehmer erwähnte auch, dass beide Mofanutzer Alkohol getrunken hätten.
Umgehend setzte sich die besagte Polizeistreife wieder in Bewegung und traf in Hitzhusen, Glückstädter Straße auf die zuvor kontrollierten Mofafahrer, jetzt allerdings trotz polizeilicher Verbotsverfügung mitten im Abschleppvorgang. Das Abschleppseil war beim ziehenden Mofa am Gepäckträger und am geschleppten Mofa am Lenkträger gebunden.
Da beide Männer nunmehr fahrend angetroffen wurden, kontrollierten die Polizeibeamten auch deren Fahrtüchtigkeit, zumal auch die Information auf Alkoholgenuss durch den besorgten Hinweisgeber vorlag.
Jetzt wurden die Folgen für die Mofafahrer unangenehm. Der hilfsbereite Mann erreichte beim Atemalkoholtest einen Wert von 1,0 Promille, der andere Mofafahrer einen Wert von 0,61 Promille.
Dabei hatten beide noch Glück im Unglück. Da die Promillewerte unterhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit lagen und Ausfallerscheinungen auch nicht festgestellt werden konnten, leiteten die Polizeibeamten lediglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24 a StVG (0,5 Promillegrenze)ein. Beide Mofafahrer müssen jetzt mit einem Bußgeld und Fahrverbot rechnen.
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