POL-SE: Kreis Pinneberg - Kontrollen von Fahrzeugkombinationen und Lastkraftwagen 2009
Kreis Pinneberg (ots)
Bei den kreisweit durchgeführten Kontrollen von Fahrzeugkombinationen und Lastkraftwagen mussten die Beamten des Schwerlast- und Gefahrguttrupps vom Polizeibezirksrevier Pinneberg im Jahr 2009 vermehrt feststellen, dass deren Fahrer ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs waren.
Dabei stellte sich heraus, dass viele Lkw-Fahrer es versäumten, ihren Führerschein rechtzeitig beim Straßenverkehrsamt verlängern zu lassen.
Seit 1999 ist der Führerschein für Lastkraftwagen zeitlich beschränkt. Fahrer, die älter als 50 Jahre sind, und Neuerwerber der Lkw-Klasse erhalten ihre Fahrerlaubnis lediglich auf 5 Jahre beschränkt. Erst nach Vorlage eines ärztlichen und augenärztlichen Attests wird die Fahrerlaubnis auf Antrag verlängert.
Vergisst nun ein Fahrer, seinen Führerschein erneuern zu lassen, und fährt weiterhin einen Lastkraftwagen, liegt eine Straftat vor. Er fährt ohne Fahrerlaubnis.
Einen weiteren Schwerpunkt bei Fahrerlaubnisverstößen stellen die Fahrten mit Anhänger dar.
Häufig wird vor Fahrtbeginn nicht überprüft, ob Zugfahrzeug und Anhänger die zulässigen Gesamtmassen überschreiten. Ebenfalls seit 1999 sind die Gewichtsgrenzen bei den Fahrerlaubnisklassen neu geregelt worden. Dies führt dazu, dass vormals erlaubte Fahrzeugkombinationen unter Umständen nicht mehr geführt werden dürfen, weil sich die Gewichtsgrenzen geändert haben.
Während Inhaber der alten Klasse 3 bis zu ihrem 50. Lebensjahr noch Fahrzeugkombinationen bis 18 Tonnen führen dürfen, dürfen Inhaber der neuen Klasse C1E nur noch Kombinationen bis 12 Tonnen fahren. Wollen sie noch größere und schwerere Fahrzeuge führen, müssen sie die Klasse CE neu erwerben.
Werden alte Führerscheine in neue Kartenführerscheine umgeschrieben, muss darauf geachtet werden, dass die Beibehaltung des alten Umfangs der Fahrerlaubnisrechte beantragt wird. Nur in diesem Fall dürfen bis zum 50. Lebensjahr auch weiterhin 18-Tonnen-Lkw geführt werden. Dies ist im Führerschein extra vermerkt.
Bei Fahrten mit Anhänger sollten Fahrer und Unternehmer vor Fahrtantritt anhand des Fahrzeugscheins genau überprüfen, wie hoch die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger ist, und ob der Fahrer die dafür vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt. Ansonsten kann es passieren, dass wieder ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.
Auch bei Fahrten von Pkw mit Anhängern muss aufgepasst werden. Denn nach dem neuen Recht darf mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B lediglich ein kleiner 750-kg-Anhänger mitgeführt werden, wobei der Pkw dabei nicht mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse haben darf. Für schwerere Kombinationen wird die neue Fahrerlaubnis der Klasse BE benötigt. Mit dieser Klasse dürfen Pkw mit größeren Anhängern geführt werden.
All diese Verstöße können nicht nur eine Geldstrafe zur Folge haben, sondern es wird seitens der Polizei sofort an Ort und Stelle die Weiterfahrt untersagt. Dieses führt meistens zu weiteren Unannehmlichkeiten, weil die geladene Ware nicht rechtzeitig ausgeliefert werden kann. Es muss zunächst ein Ersatzfahrer organisiert werden.
Dem Halter der Fahrzeuge, bei Lkw häufig der Unternehmer, droht bei einem Verstoß eine Strafanzeige wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Es liegt somit im Interesse aller Beteiligten, dass der rechtzeitige Blick auf den Führerschein die Regel werden sollte.
Das Polizeibezirksrevier wird auch in diesem Jahr seine Kontrollen in diesem Bereich fortsetzen.
Fragen hierzu können an den Schwerlast- und Gefahrguttrupp des PBR Pinneberg unter der Nummer 04101 / 202-430 gestellt werden. Genaue Auskünfte geben auch die Führerscheinstellen bei den Straßenverkehrsämtern der Kreise.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
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Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Sandra Rüder
Telefon: 04101-202 220
E-Mail: sandra.rueder@polizei.landsh.de
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