POL-SE: Sievershütten: Führerschein bei Polizei abgegeben und danach in Lkw eingestiegen und losgefahren
Sievershütten: (ots)
Ein 22-Jähriger aus dem Kreis Segeberg ist gestern Vormittag der Aufforderung, seinen Führerschein abzugeben endlich nachgekommen und hat diesen dem Beamten bei der Polizeistation Sievershütten übergeben. Doch dann ist der junge Mann dort ohne Führerschein vom Hof gefahren.
Der Polizist staunte nicht schlecht, als er sah, dass sich der 22-Jährige nachdem er gerade dessen Führerschein in amtliche Verwahrung genommen hatte, an das Steuer eines Lkw setzte und vom Hof fahren wollte. Dies wusste der Polizist jedoch zu verhindern. Er stoppte ihn und belehrte den Unbelehrbaren erneut, diesmal als Beschuldigten eines Strafverfahrens. Nur 30 Minuten nach dem Vorfall war die Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis geschrieben. Der 22-Jährige hatte in der Zeit auf einen anderen Fahrer gewartet, der ihn samt Lkw abholte.
Die ursprüngliche Aufforderung zur einmonatigen Abgabe des Führerscheins (ein Monat Fahrverbot) war aufgrund von einer oder mehreren Ordnungswidrigkeiten gegen den 22-Jährigen ergangen. Weil dieser jedoch der viermonatigen Abgabefrist offenbar nicht Folge geleistet hatte, war seit April das gegen ihn verhängte Fahrverbot automatisch wirksam geworden. Beim Abfahren vom Hof flog nun auf, dass der 22-Jährige auf das Fahrverbot nichts gab und sich wissentlich nach §21 StVG strafbar machte, bzw. vermutlich schon in der Vergangenheit strafbar gemacht hatte. An ihn waren in der Vergangenheit mehrere Schreiben eines Kreisordnungsamtes ergangen, in denen ihm auch bereits die Beschlagnahme des Führerscheins angedroht worden war. Weil immer noch keine Abgabe erfolgte, war jetzt die Polizei eingeschaltet worden. Ein Beschlagnahmebeschluss lag den Beamten vor. Erst die Vorladung der Polizeistation Sievershütten hatte den 22-Jährigen dazu bewegt, nun endlich seinen Führerschein abzugeben. Dem Polizisten hatte er gestern zunächst glaubhaft erklärt, ein Anderer steuere den Lkw, mit dem er gekommen war.
Fahrens trotz Fahrverbot kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
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