Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 090630 - 822 Dornbusch: Altenpfleger gibt Senioren Schlafmittel und bestiehlt ihn
Frankfurt (ots)
Ein 34-jähriger Altenpfleger steht im dringenden Verdacht in einem Altenwohnheim einen 89-jährigen Rentner mit Schlafmitteln ruhig gestellt zu haben, um ihm anschließend Geld stehlen zu können.
Der betagte Herr hatte einen Tag nach dem Diebstahl von 350 EUR Bargeld beim 12. Polizeirevier Anzeige erstattet und auch einen Tatverdacht gegen den Pfleger ausgesprochen. Er sprach davon, dass dieser im ein "K.O.-Mittel" verabreicht habe.
Mit diesen Erkenntnissen erschienen die Beamten in dem Wohnheim. Der Pfleger wies alle Vorwürfe von sich und auch die Heimleitung stellte dem Mitarbeiter ein allerbestes Leumundszeugnis aus: Er sei "über jeden Verdacht erhaben!". Eine Durchsuchung des Arbeitsplatzes sowie des Pflegers verlief zunächst ohne, das Beweismittel gefunden werden konnte.
Eine Blut- und Urinprobe des Opfers brachte an den Tag, dass dem Rentner ein Schlafmittel verabreicht wurde. Dieses Schlafmittel hatte der Rentner bis dahin nicht verordnet bekommen. Entsprechende Überprüfungen bei seinem Hausarzt sowie in Apotheken wurden durchgeführt.
Der Altenpfleger hatte aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit aber Zugang zu diesem Medikament, das in einem Medizinschrank für andere Bewohner vorhanden ist.
Weitere Ermittlungen der Kriminalpolizei, die von einem Raubdelikt ausgeht, ergaben, dass bei den Arbeitsstellen in der Vergangenheit mehrfach Diebstähle erfolgt sind, die aber "betriebsintern" gelöst wurden und keine Anzeigen bei der Polizei erstatteten. Besonders verwerflich erscheint hier, dass sich der Tatverdächtige schon in der Vergangenheit immer sehr betagte Opfer, Ende 80 Jahre, aussuchte, die scheinbar für ihn leichte Beute darstellten.
Im vorliegenden Fall war er an den Falschen geraten. Das Opfer beschwerte sich massiv über den Diebstahl bei der Heimleitung und sprach mehrfach den Pfleger an, dass er sein Geld wieder haben will und drohte auch mit rechtlichen Schritten.
Tatsächlich übergab der Altenpfleger knapp zwei Wochen später die relevanten 350 Euro und erklärte ihm, wie später auch der Pflegeleitung, dass er zwar unschuldig ist, aber sein "Gesicht aufgrund der falschen Verdächtigungen nicht verlieren möchte". Mittlerweile hatten auch Arbeitskollegen und andere Heimbewohner ihn mehrfach mit Vorwürfen konfrontiert.
Vor dem Hintergrund der Geldrückgabe bewertete die Heimleitung ihren Mitarbeiter neu und entschied sich nach einigen Tagen zur fristlosen Kündigung des Pflegers.
In einem Fall des Diebstahls in Verbindung mit der Nutzung einer gestohlenen EC-Karte wurde der 34-Jährige bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.
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