Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 101114 - 1414 Frankfurt-Griesheim: Bedrohungslage in der Ahornstraße
Frankfurt (ots)
Am Samstag, den 13. November 2010, gegen 15.00 Uhr, erschien eine 54-jährige Frau auf der Wache des 16. Polizeirevieres und teilte dort folgenden Sachverhalt mit:
Vor zwei Tagen hatte sie sich von ihrem 56-jährigen Ehemann getrennt und wollte nun noch einige Gegenstände aus dem gemeinsamen Haus in der Ahornstraße holen. Dabei drohte ihr Mann, das Haus mit Benzin anzuzünden. Dafür fuhr er mit dem Wagen zu einer Tankstelle, wo er zwei Benzinbehälter abfüllte und damit wieder im Haus erschien. Nachdem er einen Behälter im Treppenhaus ausgeschüttet hatte, verließ die Frau das Haus und begab sich zur Polizei.
Da es sich bei dem Anwesen um eine Doppelhaushälfte handelt, musste das andere Haus geräumt werden. Ebenso wurde die Straße davor gesperrt. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, war der 56-Jährige in der Vergangenheit bereits durch unerlaubten Waffenbesitz in Erscheinung getreten. Somit musste also nicht nur von der Gefahr durch das Benzin sondern auch mit einer möglichen Bewaffnung des 56-Jährigen ausgegangen werden.
Um 20.50 Uhr konnte der 56-Jährige dann festgenommen werden, als er das Haus verlassen wollte. Der Mann stand erheblich unter Alkoholeinfluss, leistete aber keinen Widerstand. Da er sich über Stunden den Benzindämpfen ausgesetzt hatte musste er zur Beobachtung in ein Krankenhaus verbracht werden. Im Haus konnten auf den Treppenstufen angebrannte Textilien und in der Küche angebrannte Papierreste aufgefunden werden. Bei der Durchsuchung des Hauses wurden auch eine Vielzahl von erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Kurz- und Langwaffen aufgefunden und sichergestellt. Eine aufgefundene Handgranate sowie eine aufgefundene Mörsergranate wurden von Experten des HLKA als nicht sprengfähig bewertet. Nach Abschluss der Durchsuchungsmaßnahmen, gegen 02.30 Uhr, konnte das Nachbarhaus wieder freigegeben werden. Die Ermittlungen in der Sache dauern an. (Manfred Füllhardt, 069-75582116)
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