Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 060412 - 414 "Car-Freitag" und illegale Autorennen
Frankfurt (ots)
Die Frankfurter Polizei bereitet sich für den kommenden Karfreitag auf beabsichtigte illegale Autorennen vor. Unabhängig von der so genannten Cruiser-Szene, die wie bereits im Vorjahr wieder ihren "Car-Freitag" ausrichten will, werden nach Einschätzung der Polizei auch andere Gruppen in Frankfurt erwartet, die dieses friedliche Treffen für illegale Autorennen missbrauchen könnten.
Die Polizei beabsichtigt, die Teilnehmer konsequent zu kontrollieren und die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs aufrechtzuerhalten. Insbesondere werden Kontrollen auf Verkehrstüchtigkeit, Alkohol und Drogen sowie zulassungsrechtliche technische Veränderungen der Fahrzeuge überprüft. Bei Verstößen werden diese auch strikt mit Verwarnungs- oder Bußgeldern angezeigt. Die Sicherstellung von Fahrzeugen bei entsprechenden Voraussetzungen ist ebenso vorgesehen wie die notwendigen Identitätsfeststellungen der betroffenen Personen.
Die Frankfurter Polizei verhindert bereits seit Jahren mit allen rechtlichen Möglichkeiten die Bildung einer "illegalen Autorenn-Szene" im innerstädtischen Bereich, insbesondere auf der Hanauer Landstraße. Die meist jungen Autofahrer versuchen in jedem Jahr zu Beginn der warmen Jahreszeit, zu Lasten unbeteiligter Verkehrsteilnehmer mit ihren "Rennfahrzeugen" sich in ihrer pubertären Risiko-überschätzung bei Gleichaltrigen und Neugierigen zu profilieren.
Dies wird die Polizei jedoch nicht dulden und dagegen unnachgiebig vorgehen. Sie wird daher konsequent im Rahmen der Gefahrenabwehr und zur Erhaltung der Verkehrssicherheit möglichst frühzeitig einschreiten, wobei uniformierte und verdeckt agierende Kräfte zum Einsatz kommen werden. Hierzu gehören Verkehrs- und Personenkontrollen, aber auch Platzverweise sowie gegebenenfalls Sicherstellungen der am Rennen beteiligter Fahrzeuge. Ein Teil dieser Maßnahmen zur Gefahren-abwehr können sich aber auch gegen Neugierige richten. Da im Zusammenhang mit diesen unverantwortlichen Veranstaltungen unbeteiligte Personen gefährdet werden können, wird jedes Mal der strafrechtliche Tatbestand der Straßenverkehrs-gefährdung" durch die einschreitenden Beamten geprüft. Damit geht der erwischte "Rennfahrer" das Risiko ein, dass sein Führerschein eingezogen bzw. ein gerichtliches Fahrverbot oder sogar eine längerfristige Führerscheinentziehung durch die Polizei beantragt und durch ein Gericht verfügt wird. Da oft Teile dieser Fahrzeuge technisch verändert sind, erlischt in solchen Fällen die bestehende Betriebserlaubnis (Zulassung) sowie die Kfz.-Haftpflichtverletzung. Zu den Ordnungswidrigkeiten aus der StVO, der StVZO oder den Tatbeständen des Strafgesetzbuches kommen meist noch Verstöße gegen das Pflichtversicherungs-gesetz und der Abgabenordnung (Kfz.-Steuer) hinzu. Bei solchen Feststellungen muss die Polizei auf jeden Fall von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleiten. Für den "Rennteilnehmer" können in der Folge u. a. berufliche Risiken entstehen, z.B. durch den Verlust des Führerscheins bzw. durch die Eintragung in das Führungszeugnis. Darüber hinaus entstehen Gerichtskosten.
Die Polizei appelliert daher eindringlich an alle potentiellen Teilnehmer, sich des Risikos solcher illegalen Autorennen bewusst zu sein.
(Jürgen Linker / Andre Sturmeit 069-755-82311)
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