POL-HI: Fahren ohne Fahrerlaubnis durch getunten Roller
Hildesheim (ots)
Sarstedt (Fre.) Am 21.07.07, 14:15 Uhr, wurde eine Sarstedter Funkstreifenbesatzung in der Hildesheimer Straße auf einen motorisierten Rollerfahrer aufmerksam. Eine Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren mit dem Funkstreifenwagen ergab eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 45 km/h. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten Bauartveränderungen fest. Der 17-Jährige aus Hildesheim konnte jedoch lediglich eine Prüfbescheinigung vorweisen. Für das getunte Zweirad ist nun allerdings ein Führerschein erforderlich. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
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