POL-HI: Tödlicher Unfall auf der BAB 7 Höhe Salzgitterdreieck.
Hildesheim (ots)
(clk.) Auf der BAB 7, Fahrtrichtung Süd, ca. 2 KM hinter dem Salzgitter Dreieck Höhe Kilometer 198,6 ist es gestern abend, 06.09.2010, 22:05 Uhr, zu einem schwerwiegenden Verkehrsunfall gekommen, bei dem ein 61 Jahre alte LKW Fahrer ums Leben kam. Ca. 4 Kilometer weiter in südlicher Richtung ist wegen Fahrbahnarbeiten eine Nachtbaustelle eingerichtet. Hier wird der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeführt. Das hatte einen entsprechenden Rückstau zur Folge. Zum Unfallzeitpunkt fuhr der 61-jährige Fahrer mit seiner Zugmaschine und einem Kühlauflieger an das Stauende heran. Offenkundig ungebremst, so die Spurenlage und Unfallzeugen, fuhr der Mann auf einen gerade zum Stehen gekommen Gefahrgutzug auf. Das Führerhaus seines LKW wurde dabei völlig eingedrückt, der Fahrer eingeklemmt. Der Gefahrgutzug schob sich quer über die Autobahn, blieb dann aber in den Schutzplanken stecken. Der Tankanhänger, beladen mit 10.000 Litern Motorenöl und 5000 Liter Hydrauliköl kam quer zur Fahrbahn zum Stehen. Eingesetzte Wehren aus der Gemeinde Holle rückten in der Folgezeit mit 76 Mann aus. Der Eingeklemmte musste mit schwerem Werkzeug aus der Fahrerkabine befreit werden. Jede Hilfe kam aber zu spät. Dem Fahrer des Gefahrguttransporters ist offenkundig nichts geschehen. Die Feuerwehr setzte den Gefahrgutzug ein. Die Aufräumarbeiten an der Unfallstelle werden bei normalem Bergungsverlauf voraussichtlich noch Stunden in Anspruch nehmen. Zunächst muß ein Spezialunternehmen, das aus Laatzen angefordert worden ist, das Öl aus dem schwer beschädigten Tankanhänger umpumpen. Danach soll die Bergung der beiden LKW erfolgen. Autofahrer sollten sich heute früh auf eine noch andauernde Vollsperrung der Fahrbahn in Richtung Süd einrichten. Die zuständige Hildesheimer Autobahnpolizei rechnet mit einer Sperrung bis um die frühe Mittagszeit. LKW Fahrer, die hinter dem Unfallort auf der A 7 stehen, müssen die Nacht über an Ort und Stelle verbleiben, weil eine Wendemöglichkeit nicht gegeben ist. Der entstandene Sachschaden an beiden Fahrzeugen wird auf mindestens 250.00 Euro geschätzt.
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