POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion Hildesheim. Polizei klärt versuchtes Tötungsdelikt an der alten B3
Hildesheim (ots)
(clk.) Die Hildesheimer Polizei kann bei der Aufklärung der Straftat vom Dienstag vergangener Woche, 1.11., einen schnellen Fahndungs- und Ermittlungserfolg vermelden. Drei tatverdächtige Personen sind festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden.
Am Dienstagmorgen, 1.11.2011, wurde um 03:55 Uhr am Fahrbahnrand der ehemaligen Bundesstraße 3 zwischen Gronau und Elze von zwei Zeugen das durch ein Schädel-Hirn-Traum schwer verletzte Opfer, ein 27-Jähriger, gefunden.
Sein Ablageort an der unbeleuchteten und wenig frequentierten Stelle bei nur unvollständiger Bekleidung ließ von vornherein den Schluss auf einen zumindest bedingten Tötungsvorsatz der bis dahin unbekannten Täter zu. Das seit der Tat intensivmedizinisch versorgte Opfer ist nach wie vor nicht ansprechbar und konnte daher zum Tatgeschehen keine Angaben machen.
Im Zuge der an den Folgetagen durchgeführten intensiven Ermittlungen und kriminalistischer Kleinarbeit ließ sich eine Verbindung des 27-Jährigen zur örtlichen Rotlichtszene und hier zu einem sich prostituierenden Paar aus Elze ermitteln.
Das Paar, ein 28-Jähriger Mann und eine 18-Jährige Frau, konnten in der gemeinsamen Wohnung, die auch zur Prostitutionsausübung genutzt wird, am 04.11. festgenommen werden. Aus der Vernehmung des 28-Jährigen ergab sich, dass sich neben dem Opfer und dem Paar zur Tatzeit ein 17-Jähriger Jugendlicher ebenfalls in der Wohnung aufhielt. Er wurde noch am 04.11. festgenommen.
Das Tatgeschehen lässt sich, unter Berücksichtigung der Aussage- und Spurenlage, wie folgt darstellen: Nach zum Teil erfolgten wechselseitigen sexuellen Handlungen wurden Alkohol und Kokain konsumiert, bis der 17-Jährige nach Unterhaltung über einen sogenannten "Free-Fight " , aus der ein Streit resultierte begann, auf den Geschädigten über einen längeren Zeitraum durch intensive Schläge und Tritte gegen Kopf und Körper einzuwirken. Dadurch erlitt der Geschädigte unter anderem ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.
Der Verletzte wurde über den Zeitraum von 20 Stunden in der Wohnung aufbewahrt, bis die Dunkelheit eingetreten und in den Nachbarhäusern keine Beleuchtung mehr eingeschaltet war. Schließlich wurde der unter zeitweiliger Bewusstlosigkeit leidende und nicht zu mobilisierende Verletzte mittels eines Autos an den Auffindeort verbracht und dort bei einstelligen Temperaturen unvollständig bekleidet abgelegt. Die Auffindung des noch lebenden Opfers durch die beiden Zeugen erwies sich als lebensrettender Zufall.
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim beantragte gegen die drei Verdächtigen Haftbefehle, die vom zuständigen Haftrichter wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes in Verdeckungsabsicht ergingen.
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