POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion Hildesheim Angezeigte räuberische Erpressung hat Drogenhintergrund
Hildesheim (ots)
(clk.) Ein 39-jähriger Deutscher erschien im Februar diesen Jahres bei der Hildesheimer Polizei und erstattete Anzeige, weil er in seiner Wohnung in der Nordstadt durch ihm unbekannte Personen überfallen und zur Herausgabe von Bargeld und Drogen gezwungen worden sei. In einem Fall habe der Haupttäter, der bereits einmal zuvor allein bei ihm in die Wohnung eingedrungen sei, ihm einen Ellenbogencheck in das Gesicht verpaßt, der zum Verlust eines Schneidezahnes geführt habe. Es sei so die Herausgabe von 600,00 EUR erzwungen worden. Der Täter sei äußerst brutal vorgegangen. Beim Verlassen der Wohnung hätten die insgesamt 4 Täter, die alle mit osteuropäischem Akzent gesprochen hätten, ein weiteres Erscheinen angekündigt; dann sollten 500 Gramm Marihuana durch das Opfer ausgehändigt werden. Das Opfer selbst stritt gegenüber der Polizei zunächst Drogenverwicklungen jeglicher Art ab. Dem vernehmenden Beamten erschien die Sachverhaltsschilderung hinsichtlich der Gewalttaten zwar glaubhaft, eine Verstrickung des Opfers in Drogengeschäfte aber auch nicht abwegig, weswegen die Beamten der Drogenabteilung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim eine richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung durchführten. Ihr gehegter Verdacht wurde bestätigt. Eine Aufzuchtkabine für den Anbau von Cannabispflanzen, getrocknetes, verkaufsfertiges Marihuana, Cannabissamen zum weiteren Anbau, diverse Handelsutensilien, wie Feinwaage, und Klemmbeutel wurden gefunden. Der 39-Jährige legte ein Geständnis ab. Das Verfahren ist bereits rechtskräftig mit einer Verurteilung wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln beendet worden.
Weil das Opfer aber bei den zuvor angezeigten Überfallen blieb und zudem ein neutraler Zeuge einen der Vorfälle zwischen dem Täter und dem Opfer bestätigte, liefen die Ermittlungen wegen räuberischer Erpressung weiter. Im Rahmen dieser Ermittlungen ergaben sich insgesamt 2 weitere Vorfälle in der Wohnung des Opfers. Jedesmal soll ein einzelner Täter gewaltsam in die Wohnung eingedrungen sein und sich nach Drogen umgeschaut haben, letztmalig am Samstag, den 25.08.2012. Die herbeigerufene Polizei konnte den flüchtenden Täter nicht mehr stellen. Die Beamten der Drogenabteilung hatten zu den Taten schon vorher einen Verdacht gegen eine für sie tatverdächtige Person, auf die die Beschreibung zutraf. Dieser Tatverdächtige wurde zur Dienststelle bestellt und ihm die Tatvorwürfe eröffnet Der 31-jährige deutsche Täter, der in Kasachstan geboren wurde, räumte alle 4 Vorfälle ein. Angeblich habe er das Opfer aber nur zwingen wollen, keine Drogen mehr zu verkaufen. Teilweise sei er bei den Taten alkoholisiert gewesen. Der Täter zeigte sich reumütig. Da Haftgründe nicht vorliegen, hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim von der Beantragung eines Haftbefehls abgesehen. Die Ermittlungen gegen die Mittäter dauern an.
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