POL-HI: 13-jähriges Mädchen durch Nachbarn mißbraucht
Hildesheim (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und Polizeiinspektion Hildesheim
LANDKREIS HILDESHEIM (clk.) Ein 43-jähriger alkoholkranker Sozialhilfeempfänger aus dem südlichen Landkreis Hildesheim ist geständig, am Sonntagnachmittag, 21.05.2006, in seiner Wohnung ein ihm bekanntes 13-jähriges geistig und körperlich behindertes Mädchen sexuell mißbraucht zu haben. Gegen den alleinstehenden geständigen Täter, der bislang nicht kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten ist, hat das Amtsgericht Elze auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der Mann befindet sich seitdem in der Justizvollzugsanstalt Hannover.
Die 13-jährige Schülerin ging am Sonntagnachmittag zum Spielen auf die Straße. Hierbei kam es ihr in den Sinn, den 43-jährigen Mann, der in derselben Ortschaft wohnt und seit über 15 Jahren ein guter Bekannter der Familie ist, zu besuchen. Gegen 15.00 Uhr klingelte das Mädchen an der Wohnungstür des Bekannten. Dieser ließ sie ein. Beide schauten zunächst über einen längeren Zeitraum Fern. Das Mädchen im Wohnzimmer einen Kinderfilm, der Mann in einem anderen Raum eine - so wie er sagt - Kontaktsendung. Hierdurch sei er sexuell stark erregt worden. Der 43-jährige habe sich dann dem Mädchen im Wohnzimmer genähert und dieses sexuell mißbraucht. Die Eltern des Mädchens warteten um 18.00 Uhr vergeblich auf ihre Tochter. Da man sich Sorgen machte, erstattete der Vater eine Vermißtenanzeige. Er ging auch zur Wohnung des Bekannten, um nach der Tochter zu fragen. Obgleich das Mädchen in der Wohnung war, erhielt der Vater durch die geschlossene Wohnungtür die Antwort, dass das Kind nicht dort sei. Nachdem der Vater dann das Haus verlassen hatte, schickte der 43-jährige Beschuldigte das Mädchen nach Hause. Hier traf sie gegen 20.00 Uhr ein. Ihren Eltern gegenüber machte sie sofort und unmißverständlich klar, was ihr wiederfahren war. Es kam zur vorläufigen Festnahme des vermeintlichen Täters, der zum Festnahmezeitpunkt einen Blutalkoholwert von 3,8 Promille hatte.
Aus Gründen des Opferschutzes und der noch laufenden Ermittlungen werden zum Tatablauf, Tatort und Opferfamilie zur Zeit keine weiteren Angaben gemacht.
Presseauskünfte sind ausschließlich über die Staatsanwaltschaft Hildesheim, Frau Staatsanwältin Pannek, Tel.: 05121-968-546 zu erhalten.
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