POL-HI: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und der Polizeiinspektion Hildesheim
Hildesheim (ots)
HILDESHEIM (clk.) Die Hildesheimer Allgemeine Zeitung ging in ihrer Samstagsausgabe vom 3. Februar 2007 im Lokalteil unter der Überschrift " Demo gegen Nazis angemeldet " auf die für den 24.2.2007 in Hildesheim angemeldete Veranstaltung von Rechtsextremisten ein. Hierin wurde der Sprecher des "Bündnisses gegen Rechts" mit den Worten zitiert: " Wir wollen die Route der Rechten blockieren ". Diese Aussage wird zurzeit von der Staatsanwaltschaft Hildesheim auf einen möglichen Anfangsverdacht hinsichtlich strafbaren Verhaltens geprüft. " Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes durch das Grundgesetz geschütztes Rechtsgut " betonen Oberstaatsanwalt Bernd Seemann und der Hildesheimer Polizeichef Uwe Ippensen.
Die Ankündigung der Blockade einer nicht verbotenen Demonstration könne einen Verstoß nach § 21 des Versammlungsgesetzes darstellen.
Im Gesetz heißt es hierzu : Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da die Staatsanwaltschaft und Polizei nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet sind, strafbare Handlungen zu erforschen, bleibt auch kein Ermessensspielraum.
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