Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Nach räuberischem Diebstahl: Täter flüchtet durch Innenstadt vor seinen Verfolgern
Vorläufige Festnahme durch Polizei
200801210527
Hameln (ots)
(Hameln) Ein 25jähriger Mann aus Hameln steht nach den bisherigen Ermittlungen der Polizeiinspektion Hameln im Verdacht eines räuberischen Diebstahls.
Nach Zeugenangaben hielt sich der Tatverdächtige am Dienstag, 26.8.2008, zur Mittagszeit, eine Weile in der Herrenabteilung eines Modehauses in der Ritterstraße auf, bevor er mit einer Tasche in der Hand das Geschäft verliess.
Ein Mitarbeiter (20) des Modehauses folgte dem Mann jedoch und forderte ihn auf, den Inhalt der mitgeführten Tasche vorzuzeigen. Der Tatverdächtige weigerte sich jedoch, riß den Mitarbeiter zu Boden und flüchtete. Dabei wurde der 20-Jährige leicht an einem Knie verletzt.
Der Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes (26) wurde auf diese Situation aufmerksam und verfolgte den Tatverdächtigen von der Ritterstraße bis in den Kopmanshof.
Dort rief er einem weiteren Passanten zu, den Flüchtenden festzuhalten, was diesem Passanten (17) nach weiterer Verfolgung bis in die Wilhelmstraße (!) trotz erheblicher Gegenwehr des Tatverdächtigen auch gelang. Dieser couragierte 17jährige hatte zudem beobachtet, dass der Tatverdächtige zuvor seine Tasche in ein Gebüsch geworfen hatte.
Einsatzbeamte der zwischenzeitlich informierten Polizeiinspektion Hameln nahmen den Tatverdächtigen vorläufig fest und stellten auch die Tasche sicher.
Bei der Durchsuchung der Tasche fanden die Beamten vier Markenpullover und eine Schirmmütze im Wert von knapp 500 Euro. Zudem stellten die Einsatzbeamten fest, dass die Tasche zur Überwindung der Alarmanlage des Modehauses präpariert wurde.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hannover wird der Tatverdächtige heute dem Haftrichter in Hameln vorgeführt.
"Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und gegen eine Person Gewalt (...) verübt, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen" - so schreibt es das Strafgesetzbuch in § 252 vor. Der räuberische Diebstahl kann also -wie auch der Raub- mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden! Lediglich für minder schwere Fällen ist die Strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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