Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HOL: Hantieren mit einer Schusswaffe im Trinkermilieu: 46jähriger nach Schussverletzung schwer verletzt - Kleinkaliberrevolver stammt aus Diebstahl -
Hameln (ots)
Beim unsachgemäßen Hantieren mit einem Revolver in einer Wohnung in Holzminden ist am gestrigen Abend ein 46jähriger Mann durch einen Schuss in die Hüfte schwer verletzt worden. Der Mann musste in das Holzmindener Krankenhaus eingeliefert werden. Lebensgefahr besteht allerdings nicht. Der 38jährige Schütze wurde vorläufig festgenommen. Was war passiert: Um 17:20 Uhr am gestrigen frühen Abend wurde die Polizei durch den Rettungsdienst verständigt, nachdem die zu Hilfe gerufenen Rettungssanitäter in einer Wohnung in der Sollingstraße in Holzminden bei dem 46jährigen Wohnungsmieter eine Schussverletzung festgestellt hatten. Die sofort angelaufenen Ermittlungen der Polizei beim Wohnungsmieter, einem weiteren Bewohner sowie einem 38jährigen Gast in der Wohnung machten deutlich, dass beim unsachgemäßen Hantieren und Spielen mit einem Kleinkaliberrevolver durch den 38jährigen, sich ein Schuss aus der Waffe gelöst hatte und den 46jährigen in die Hüfte traf. Alle drei anwesenden Personen sind der örtlichen Trinkerszene zuzuordnen. Der 46jährige Wohnungsinhaber wurde sofort in das Holzmindener Krankenhaus eingeliefert, wo die behandelnden Ärzte einen Steckschuss diagnostizierten, der glücklicherweise nicht zu lebensgefährlichen Verletzungen führte. Die Waffe konnte sichergestellt werden und der 38jährige Täter wurde zunächst vorläufig festgenommen. Weitergehende Ermittlungen im Hinblick auf die Herkunft der Waffe ergaben zwischenzeitlich, dass der 38jährige Schütze die Waffe samt Munition bei einem Diebstahl in einer Gartenlaube erbeutet hatte. Der sichtlich betroffene und voll geständige 38jährige Mann wurde zwischenzeitlich wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Er wird sich zu einem späteren Zeitpunkt für seine Taten verantworten müssen. Haftgründe, die eine Untersuchungshaft gerechtfertigt hätten, wurden in diesem besonderen Fall von der Staatsanwaltschaft nicht gesehen.
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