Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HOL: Polizei Holzminden klärt auf: Verschärfte Winterreifenpflicht ab 04.12.2010
Hameln (ots)
"Die Neuregelungen über die Winterreifenpflicht haben den einen oder anderen Verkehrsteilnehmer doch etwas verunsichert", unterstreicht Siegfried Kaiser, Verkehrssachbearbeiter beim Polizeikommissariat Holzminden, die Notwendigkeit, auf diesem Wege auf die jüngsten Änderungen der Winterreifenpflicht hinzuweisen. Deswegen klärt er über die am häufigsten gestellten Fragen auf:
Warum die Änderungen?
Die Änderungen der an sich schon bestehenden Winterreifenpflicht war durch ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg vom Juli dieses Jahres notwendig geworden, weil die bisherigen Regelungen zu unklar waren und nicht eindeutig dem Verfassungsgrundsatz des Bestimmtheitsgebotes entsprachen.
Wann müssen Winterreifen gefahren werden?
Mit Wirkung vom 04.12.2010 hat der Gesetzgeber nunmehr ergänzend festgelegt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte, nur so genannte "Matsch- und Schnee"-Reifen (M+S) benutzt werden dürfen. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine-Symbol). Auch so genannte Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen, die als solche mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind, gelten als Winterreifen im Sinne der Verordnung. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht gibt es nicht, sondern das Erfordernis richtet sich ausschließlich nach der Fahrbahnbeschaffenheit (wie oben beschrieben).
Für wen gilt die Winterreifenpflicht?
Für PKW, Motorräder und LKW; Für schwerere Nutzfahrzeuge wie Busse und LKW der Fahrzeugklassen "M2 und M3 sowie N2 und N3" reichen Winterräder auf den Antriebsachsen. Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen, da die Bereifung wegen des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet. Wie tief muss das Reifenprofil sein? Vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt jedoch mindestens vier Millimeter, weil der Halt eines Autos damit bei Schnee und Matsch besser ist.
Welche Bußgelder drohen?
Wer bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen noch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig mit 40,-- EUR doppelt so viel Bußgeld zahlen wie bisher. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden 80,-- EUR gegenüber bisher 40,-- EUR fällig
Werden jetzt gezielt Reifenkontrollen durchgeführt?
Dazu der Leiter des Einsatz- und Streifendienstes, Erster Polizeihauptkommissar August- Wilhelm Winsmann: "Reifen-Sonderkontrollen haben wir derzeit im Landkreis Holzminden nicht geplant! Aber jeder Verkehrsteilnehmer muss damit rechnen, dass im Zuge ganz normaler Kontrollen bei winterlichen Straßenverhältnissen selbstverständlich auch die Bereifung mit in die Überprüfung einbezogen wird."
Rückfragen bitte an:
Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
August-Wilhelm Winsmann
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 22
Fax: (0 55 31) 9 58-1 50
E-Mail: auwi.winsmann@polizei.niedersachsen.de
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