Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Was so alles "geklaut" wird...
Hameln (ots)
(Hameln) Blättert man im Einsatztagebuch der Polizei nach, so muss man sich an manchen Tagen schon wundern, was Ladendiebe so alles "mitgehen" lassen:
Ein 54-Jähriger steckt sich in einem Einkaufsmarkt zwei Tuben Holzleim und eine Obstkonserve (Gesamtwarenwert knapp 9 Euro) in die Jackentasche,
ein 47-Jähriger aus Hameln wird beobachtet, während er vier Schachteln Zigaretten einsteckt,
ein Dritter (23 Jahre alt) steckt sich eine Dose Bier und eine Packung "Café Latte" (Wert 1,24 EUR) unter die Jacke und
eine Frau aus Bad Pyrmont lässt Eyeliner und Lippenstift für knapp 30 Euro aus einem Drogeriemarkt mitgehen!
So unterschiedlich das Diebesgut auch ist, eines haben alle Diebe gemeinsam: Alle werden vom Ladendetektiv an der Kassenzone angesprochen und gebeten, in das Detektivbüro zu folgen, um dort ihre Personalien bekanntzugeben! Anschließend erstatten die geschädigten Unternehmen Strafanzeige wegen "Ladendiebstahl" bei der Polizei.
Die Motive mögen vielfältig sein, dennoch verdrängen die Langfinger offensichtlich, dass es sich beim Ladendiebstahl um eine Straftat handelt, für die das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorsieht!
Zudem bekommt der ertappte Dieb meistens durch den Eigentümer (oder den beauftragten Ladendetektiv) ein Hausverbot für den entsprechenden Einkaufsmarkt ausgesprochen.
Doch neben der Tatsache, dass man seinen Einkauf auch bezahlen muss, vergessen einige Diebe zudem, dass sie nach einem Diebstahl in einigen Geschäften als Kunden nicht mehr erwünscht sind!
So auch ein 20-jähriger Hamelner, der bereits am letzten Freitag, 17.2.2006, gegen 19 Uhr, einen Einkaufsmarkt in der Böklerstraße (Klein Berkel) betrat, obwohl ihm die Geschäftsleitung dies nach einem Diebstahl auf unbestimmte Zeit für alle firmeneigenen Filialen untersagt hatte.
Da die Geschäftsleitung Anzeige erstattete, ermittelt die Polizei gegen den 20-Jährigen nun wegen Hausfriedensbruch (angedroht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).
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