Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: LKW und Kleintransporter im Visier der Polizei -Bild im Download-
Nienburg (ots)
NIENBURG/LANGENDAMM (mie) - Am Dienstag, 22.10.13, führte die Polizei mit 21 Kräften in Langendamm eine sogenannte "Themenkontrolle Gefahrgut" durch. Insgesamt bekamen 22 große Lastzüge, fünf LKW ohne Anhänger, vier Kleintransporter und ein Trecker die Polizeikelle gezeigt und wurden in die Kontrollstelle "Am Rehhagen" geleitet.
"Die Beanstandungsquote lag bei über 60 Prozent. In neun Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden.", so die Bilanz des Kontrollbeamten Ulrich Schimkowiak. Zehn Mal stellten die Beamten Gefahrgutverstöße fest, die in sechs Anzeigen und vier Verwarnungen mündeten.
Ein Sulinger hatte auf der Ladefläche seines Klein-LKW einen ungesicherten 150-Liter-Heizöl-Tank geladen. Zudem war das Fahrzeug fast schrottreif und nicht mehr verkehrssicher. "Die Kennzeichen wurden von uns abgeschraubt und entstempelt und gegen den 55-Jährigen ein Strafverfahren eingeleitet", ergänzt der Oberkommmissar.
Weitere Verfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Kennzeichenmissbrauchs, gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie wegen Überladungen waren die Folgen der Aktion.
So war ein Abschleppwagen, der einen bei Berlin verunfallten vierachsigen Lkw in den Bereich Diepholz schleppen wollte, auf der hinteren Doppelachse um mehr als 45 Prozent, das heißt 8700 Kilogramm, überladen. Zudem waren die Achsen des geschleppten 32-Tonners wegen nicht angebrachter Anschlüsse gar nicht gebremst. Dem 52-jährigen Fahrer aus dem Bereich Diepholz und dem Halter des Abschleppers drohen nun Geldbußen von bis zu 550,- Euro.
"Unter den enormen nicht genehmigten Gewichten leiden vermehrt auch Brücken", führt Polizist Schimkowiak aus. Abschließend appelliert er an die Handwerker, wie beispielsweise Dachdeckerbetriebe, Gefahrgüter wie Dieselkanister, ausreichend zu sichern, weil sonst die Ausnahme im Gefahrgutgesetz verwirkt ist und so gegen Vorschriften verstoßen wird, die mit erhöhten Geldbußen auch geahndet werden.
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