Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Landkreis und Polizei initiieren Alkoholtestkäufe
Nienburg (ots)
BAD NENNDORF/LK SCHAUMBURG (mie) - Um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und den Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige ging es der Jugendpflege und dem Ordnungsamt des Landkreises Schaumburg gemeinsam mit der Polizei Bad Nenndorf kurz vor Christi Himmelfahrt/Vatertag.
"Seit 2009 initiiert der Landkreis Schaumburg mit der jeweils zuständigen Polizeidienststelle gezielt Alkoholtestkäufe durch minderjährige Käufer, die speziell dafür geschult und vorbereitet worden sind. Ziel ist es, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen und dem unrechtmäßigen Verkauf an Minderjährige entgegenzuwirken", erklärt Polizeipressesprecherin Gabriela Mielke.
In den vergangenen Jahren wurden in der Hälfte aller Testkäufe Verstöße festgestellt.
Am Mittwoch, 13.05.15, überprüfte man in Bad Nenndorf, Haste, Rodenberg und Lauenau insgesamt acht Einzelhändler, darunter Kioske und Tankstellen.
Der 15-jährige Testkäufer war angewiesen worden, auf Nachfrage sein wahres Alter anzugeben, seinen Ausweis vorzulegen und ausschließlich "harte" Getränke zu kaufen, die an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden dürfen. "Erfreulicherweise verliefen nur zwei Versuche, Hochprozentiges zu erwerben, negativ", so Mielke. Ebenso positiv war die Feststellung, dass sich zwischenzeitlich viele Einzelhändler die freiwillige Selbstverpflichtung auferlegt haben, keine Energy-Drinks an Kinder unter 14 Jahren zu verkaufen.
Im Falle der Verstöße wurden Gespräche mit den Verkäufern und der Geschäftsleitung geführt. Zum einen, um erneut für das Thema Jugendschutz zu sensibilisieren, zum andern um Maßnahmen vorzuschlagen, die es Verkäufern und Kassierern erleichtern sollen, auch an vollen Kassen den Überblick zu behalten und minderjährige Alkoholkäufer zu kontrollieren.
Landkreis und Polizei ziehen letztlich ein positives Fazit aus den Testkäufen und hoffen auf eine Fortsetzung dieses Trends. In dem Zusammenhang weist die Ordnungsbehörde darauf hin, dass Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und damit Bußgelder bis zur Höhe von 50.000 Euro nach sich ziehen können. Selbst bei erstmaligen Verfehlungen liegen die Kosten zumeist im dreistelligen Bereich.
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