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Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg

POL-NI: Auch nach 15 Jahren immer noch ein Fremdkörper: der Grünpfeil fordert korrektes Verhalten

POL-NI: Auch nach 15 Jahren immer noch ein Fremdkörper: der Grünpfeil fordert korrektes Verhalten
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Nienburg (ots)

In Nienburg ist der Grünpfeil 'einmalig' -nur an
der Kreuzung zum real-Markt ist er zu finden.
Aus der Straßenverkehrsordnung der DDR übernommen befindet sich das 
Blechschild rechts neben dem Rotlicht einer Verkehrsampel. 
Überprüfungen der Polizei haben ergeben, dass offensichtlich ein 
größerer Teil der Fahrzeugführer das korrekte Verhalten nicht kennt. 
Mehr als 2/3 der Fahrer begingen Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit
dem Grünpfeil, was so nicht länger hingenommen werden kann, zumal ja 
auch ein erhebliches Unfallrisiko damit verbunden ist.
Wie muß ich mich jedoch korrekt verhalten, wenn der Grünpfeil genutzt
werden soll?
Bei rotem Ampellicht fahre ich bis zur 'Haltlinie' und halte dort 
komplett an (daher auch der Name 'HALTlinie'). Danach kann ich 
langsam bis zur 'Sichtlinie' weiterfahren und weiter rechts abbiegen,
wenn es der Querverkehr zuläßt. Jedes andere Verhalten, z.B. gleich 
bis zur Sichtlinie vorfahren oder weiter vor der Haltlinie schon 
einmal halten und dann rechts abbiegen, kommt einem Rotlichtverstoß 
gleich und man wird mit EUR 50,- und 3 Punkten zur Kasse gebeten.
Die Polizei hat die Absicht auch hier verstärkt den Straßenverkehr
zu überwachen und Verstöße im Zusammenhang mit dem Grünpfeil auch zu 
ahnden.
Übrigens: Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. 
Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht 
mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann 
nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Reinhard Krüger
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 Nienburg

Telefon: 05021/97780

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