Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Auch nach 15 Jahren immer noch ein Fremdkörper: der Grünpfeil fordert korrektes Verhalten
Nienburg (ots)
In Nienburg ist der Grünpfeil 'einmalig' -nur an der Kreuzung zum real-Markt ist er zu finden. Aus der Straßenverkehrsordnung der DDR übernommen befindet sich das Blechschild rechts neben dem Rotlicht einer Verkehrsampel. Überprüfungen der Polizei haben ergeben, dass offensichtlich ein größerer Teil der Fahrzeugführer das korrekte Verhalten nicht kennt. Mehr als 2/3 der Fahrer begingen Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit dem Grünpfeil, was so nicht länger hingenommen werden kann, zumal ja auch ein erhebliches Unfallrisiko damit verbunden ist. Wie muß ich mich jedoch korrekt verhalten, wenn der Grünpfeil genutzt werden soll?
Bei rotem Ampellicht fahre ich bis zur 'Haltlinie' und halte dort komplett an (daher auch der Name 'HALTlinie'). Danach kann ich langsam bis zur 'Sichtlinie' weiterfahren und weiter rechts abbiegen, wenn es der Querverkehr zuläßt. Jedes andere Verhalten, z.B. gleich bis zur Sichtlinie vorfahren oder weiter vor der Haltlinie schon einmal halten und dann rechts abbiegen, kommt einem Rotlichtverstoß gleich und man wird mit EUR 50,- und 3 Punkten zur Kasse gebeten.
Die Polizei hat die Absicht auch hier verstärkt den Straßenverkehr zu überwachen und Verstöße im Zusammenhang mit dem Grünpfeil auch zu ahnden.
Übrigens: Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.
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