POL-NOM: Stark alkoholisierter Jugendlicher in hilfloser Lage aufgegriffen
Osterode (ots)
Osterode, Bleichestelle, 31.08.08, 00.20 Uhr
OSTERODE (US) In der Nacht vom Samstag auf Sonntag meldete ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer der Polizei Osterode, dass sich im Bereich der öffentlichen Toiletten an der Bleichestelle eine hilf- lose Person befinde. Die eingesetzten Beamten stellten fest, dass es sich um einen Jugendlichen handelte. Der junge Mann stand der- art stark unter Alkoholeinfluß, dass er in die Obhut seiner Mutter überführt werden musste. Ein zuvor durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. Es konnte bisher nicht genau geklärt werden, wie der Teenager an den Alkohol gelangen konnte. Der zunehmende und teilweise starke Alkoholkonsum gerade auch sehr junger Menschen bereitet der Polizei, auch in Osterode, große Sor- ge und könnte zunehmend ein Problem darstellen. Der Sachbearbeiter Prävention bei dem Polizeikommissariat Osterode, Polizeikommissar Volker Hahn, fordert alle Geschäftsführer und insbesondere auch das Verkaufspersonal eindringlich auf, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes genau einzuhalten. Volker Hahn hat kein Verständnis dafür, dass es den Jugendlichen so leicht gemacht wird, an brandweinhaltige Getränke zu gelangen. Ein Gewinnvorteil oder ein schneller Kassiervorgang sind keine Rechtfertigung für die Gesundheitsgefährdung unserer Jugend. Ebenso fordert der Präven- tionsbeamte die Erziehungsberechtigten und alle Menschen in verantwortlicher Position auf, den Zugang von Minderjährigen zu alkoholischen Getränken streng zu kontrollieren und ggf. zu unterbinden. Vielfach geschehen Straftaten oder Unfälle durch junge Menschen unter der Einwirkung von Alkohol. Er kündigte an dieser Stelle an, dass jeder Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz konsequent zur Anzeige gebracht wird. Mit Bezug auf den oben beschriebenen Vorfall führte V. Hahn weiter aus, dass auch die Weitergabe sonstiger alkoholischer Getränke durch Erwachs- ene an Jugendliche unter 16 Jahren mit einem Bußgeld geahndet wer- den kann.
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