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POL-NOM: Brennefeuer zu Umweltstraftaten mißbraucht

Osterode (ots)

Osterode, 10.04.2010  (schg)
Am Samstag, 10.04.2010 wurden durch Beamte der Polizei Osterode 
mehrere städtisch genehmigte Brennefeuer auf Einhaltung der 
Genehmigungs- und Umweltbestimmungen überprüft.
In einem Falle waren die Beamten angenehm überrascht. In 
Badenhausen brannte ein Feuer mit zulässigem Baumschnitt. Das Feuer 
befand sich an einer zulässigen Stelle und wurde ordentlich betreut.
In den anderen Fällen mußte festgestellt werden, dass das 
Abbrennen von Garten- und Gehölzschnitt wohl eher als Vorwand für 
unzulässiges Verbrennen von Altholz und sonstigen Abfällen diente.
In Schwiegershausen wurde eine Feuerstelle festgestellt, die 
nahezu ausschließlich aus lackiertem Altholz, alten Wagenrädern und 
Jägerzaunteilen bestand.
In Lerbach wurde Gehölzschnitt in einer unzulässigen Brennetonne 
verbrannt. In der Tonne wurden zudem lackierte Bretter mitverbrannt.
In Lerbach wurde aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung eine
Brandstelle am Sommerberg vorgefunden, wo im Rahmen der 
Dorffreischneideaktionen am Wochenende offenbar eine komplette 
Gartenhütte mit darin befindlichen Bauschadstoffen abgebrannt worden 
war.
In allen Fällen wurden gegen die Verantwortlichen Strafverfahren 
wegen unerlaubten Umganges mit gefährlichen Abfällen bzw. Betrieb 
unzulässiger Abfallbeseitigungsanlagen eingeleitet.
Auf die Betroffenen kommt auch noch die Beseitigung der nunmehr als 
Sonderabfall einzustufenden Brandreste zu.
Unverständlich ist die Praxis der Brennefeuer eh, wo doch der 
Landkreis eine regelmäßige kostenlose Grünabfuhr anbietet. Wer also 
tatsächlich Grünabfälle entsorgen will, braucht diese nicht zu 
verbrennen und die Umwelt damit zu belasten bzw. Nachbarn und ggf. 
ein ganzes Dorf mit dem Rauch zu belästigen.
Allerdings würde die Grünabfuhr die Gegenstände, die dann tatsächlich
am Wochenende in den Feuern verbrannt wurden, natürlich nicht 
mitnehmen. Diese Abfälle müßten der Deponie angedient werden, was 
wiederum Geld kostet.
Die Polizei wundert es daher nicht, dass Brennefeuer zunehmend zur
unzulässigen Abfallentsorgung mißbraucht werden.
Künftig sind daher stärkere Kontrollen angesagt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Osterode
Leitung

Telefon: 05522/508 0
Fax: 05522/508 150
E-Mail: ltg@pk-osterode.polizei.niedersachsen.de

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