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Polizeiinspektion Northeim

POL-NOM: Motorroller sind vielfach schneller als erlaubt; Schwerpunktsetzung der Osteroder Polizei

Northeim (ots)

12.07.05
Osterode
Motorroller haben in den letzten Jahren eine regelrechte 
Renaissance erfahren.   Insbesondere Jugendliche sind die Nutzer 
dieser Fahrzeugart, die ab dem 15. Lebensjahr mit der sog. 
Mofa-Prüfbescheinigung und einer bauartbedingten Höchstgeschwindgkeit
von bis zu 25 km/h gefahren werden dürfen. Ab dem 16. Lebensjahr 
können Jugendliche, vorausgesetzt sie sind im Besitz der 
Führerscheinklasse M, sogar Roller mit 50ccm Hubraum und einer 
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.  Diese 
Roller gelten fahrerlaubnisrechtlich als Kleinkrafträder. Während auf
den "Mofa-Rollern" keine weiteren Personen mitgenommen werden dürfen,
darf auf einem Kleinkraftrad ein Sozius transportiert werden.
Seit einiger Zeit wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung im 
hiesigen Bereich vermehrt festgestellt, dass insbesondere die jungen 
Fahrerinnen und Fahrer an ihren Motorrollern technische Veränderungen
vorgenommen haben oder haben vornehmen lassen, die zu einer deutlich 
höheren Endgeschwindigkeit und damit verbunden auch häufig zu 
übermäßiger Geräuschentwicklung führen. So wurde erst kürzlich im 
Siebertal ein als Kleinkraftrad ausgewiesener Roller mit 78 km/h 
gemessen.
Mit den Fahrzeugen werden teilweise Geschwindigkeiten von bis zu 100 
km/h erreicht. Viele der Mofa-Roller-Fahrer nehmen mittlerweile wie 
selbstverständlich einen Sozius mit. Verantwortungsvolle junge 
Menschen, die ihr Fahrzeug nicht "frisiert" haben, werden deshalb 
teilweise verlacht. Der Normbruch scheint in diesem Bereich die Regel
zu werden. Ein Unrechtsbewusstsein scheint eher die Ausnahme zu sein.
Die Fahrer dieser "frisierten" Maschinen haben in aller Regel 
keine oder nicht die  erforderliche Fahrerlaubnis. Eine solche Tat 
ist strafbar. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis für das 
Fahrzeug.
Die für den Bereich des Amtsgerichtes Osterode zuständige 
Staatsanwältin klagt diese Straftaten durchgängig an, d.h., es 
erfolgt grundsätzlich eine Gerichtsverhandlung. In aller Regel 
erfolgen von dort Verwarnungen mit einer Auflage von 20 - 40 Stunden 
gemeinnütziger Arbeit (nach Jugendrecht bei Ersttätern, im 
Wiederholungsfalle mehr). Ferner erfolgt ein Eintrag im 
Verkehrszentralregister mit in der Regel 6 Punkten. Das bedeutet, 
dass die jungen Menschen ggf. nachfolgend Schwierigkeiten beim Erwerb
einer Fahrerlaubnis haben.
Dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt, belegen die zehn 
Ermittlungsvorgänge, die derzeit beim zuständigen Ermittlungsbeamten 
des Polizeikommissariats Osterode in Bearbeitung sind.
Die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis verursacht daneben 
regelmäßig hohe Kosten,
die Jugendliche nur selten allein aufbringen können. Diese wird 
regelmäßig einbehalten und der Kfz.-Zulassungsstelle übersandt. Die 
Wiederaushändigung wird regelmäßig von einem Gutachten abhängig 
gemacht. Ggf. ist auch ein technisches Gutachten eines 
Sachverständigen erforderlich, um den Sachbeweis zu erbringen.
Die Polizei Osterode appelliert daher an die jungen Fahrer und 
Fahrerinnen motorisierter Zweiräder, diese im vorgeschriebenen 
Zustand zu belassen oder, sofern verändert, wieder in den 
vorgeschriebenen Zustand zurück zu versetzen. Eltern sollten darauf 
achten, dass die Motorroller ihrer Kinder nicht verändert werden. 
Beim Kauf von gebrauchten Motorrollern aus privater Hand gilt dies 
besonders.
In aller Regel sind die Fahrzeuge für die hohen Geschwindigkeiten 
nicht ausgelegt. Zudem verfügen die jungen Fahrer und Fahrerinnen 
nicht über die erforderliche Fahrschulausbildung. Ganz besonders gilt
das für Inhaber der Mofa-Prüfbescheinigung. Diese sind auch für den 
Betrieb der Fahrzeuge mit Sozius nicht geschult. Daraus ergibt sich 
eine erhebliche Gefahrensituation im öffentlichen Straßenverkehr.
Die Polizei in Osterode und Herzberg wird diesem jugendtypischen 
Fehlverhalten in den kommenden Jahren ihre besondere Aufmerksamkeit 
widmen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Pressestelle

Telefon: 05551/7005 200
Fax: 05551/7005 250
E-Mail: pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de

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