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POL-NOM: Erlebnisorientiert ins Krankenhaus

POL-NOM: Erlebnisorientiert ins Krankenhaus
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Northeim (ots)

Sie werden zurzeit überall angeboten, die
Minimotorräder oder Pocketmotorräder.
Zum Preis von 200 bis etwa 700 Euro kann man viel Spaß haben 
versprechen die Verkäufer.
Werbetext: "Ideal für Betriebsferien oder Privatparties. Sie und 
Ihre Gäste oder Kollegen werden unheimlich viel Spaß mit diesem 
einmaligen Mini Rennmotorrad haben. Der Spaß wird sogar noch viel 
größer, wenn Sie ein Wettrennen mit zwei Motorrädern veranstalten.
Dieses Motorrad ist nicht für den normalen Straßenverkehr zugelassen,
aber man kann sich natürlich genug Orte vorstellen, an denen Sie nach
Herzenslust Gas geben können."
Die erlebnisorientierten Partygäste erreichen mit diesen sechzig 
Zentimeter kleinen Fahrzeugen, je nach Ausstattung und Preis, eine 
Geschwindigkeit zwischen 45 und 110 km/h. In einem Punkt haben die 
Werbetexter Recht. Die Minimotorräder sind nicht zum öffentlichen 
Straßenverkehr zugelassen und werden es auch nicht. Die Händler 
fordern augenzwinkernd dazu auf, sich nachts auf Parkplätzen oder 
Feldwegen zu tummeln und nach "Herzenslust" Gas zu geben. Wer hat 
schon ein Privatgelände, auf dem er 100 km/h fahren kann? Das Risiko 
trägt allein der Käufer. Die kleinen Fahrzeuge zu beherrschen, dürfte
auch für geübte Fahrer nicht einfach sein. Die Gefahr eines Sturzes 
ist immer gegeben.
Rechtlich sieht die Sache so aus:
Die Fahrzeuge müssten zugelassen und mit einem Kennzeichen 
versehen werden. Sie sind jedoch in Deutschland nicht 
zulassungsfähig. Das Fahren auf öffentlichen Straßen ist deshalb 
regelmäßig ein Zulassungsvergehen. Weil es sich um ein richtiges 
Motorrad handelt, müsste auch ein passender Führerschein, 
grundsätzlich Klasse A, vorhanden sein. Selbstverständlich wäre das 
Motorrad auch zu versichern. Im Fall eines Schadens, wie des 
tödlichen Unfalls auf einem Parkplatz in Nordhorn am 05.08.05, wird 
wohl keine Versicherung eintreten. Sollte ein solches Fahrzeug 
angetroffen werden, interessiert sich dafür auch das Finanzamt. 
Schließlich wären auch Steuern zu zahlen. Auf die Helmpflicht muss 
man bei den möglichen Straftat- oder Ordnungswidrigkeitstatbeständen 
wohl nicht mehr ausdrücklich hinweisen.
Besonders bedenklich ist es, wenn risikofreudigen Jugendlichen das
Fahren mit einem Minimotorrad gestattet wird. Außerdem ist hier als 
Folge auch eine 2-jährige Sperre für Führerscheinbewerber möglich.
Die Beamten der Polizeiinspektion Northeim/Osterode werden 
unnachsichtig gegen die Fahrer solcher gefährlichen "Spielzeuge" im 
öffentlichen Straßenverkehr einschreiten.
Dazu gehört, dass die technischen Eckdaten, soweit nicht bekannt, 
durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden müssten. Die 
Kosten trägt selbstverständlich der Verursacher. Der von den 
Werbetextern versprochene Spaß hört spätestens auf, wenn die Polizei 
kommt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Pressestelle

Telefon: 05551/7005 200
Fax: 05551/7005 250
E-Mail: pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de

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