POL-NOM: Ruhestörung
Einbeck (ots)
Gegen einen 19-jährigen Einbecker, der in der Altendorfer Straße in Einbeck wohnt, mußte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen ruhe- störenden Lärms eingeleitet werden. Er hatte in der Nacht von Samstag auf Sonntag übergebührlich laut Radiomusik bei geöffnetem Fenster abgespielt und so die Nachbarschaft unterhalten. Er war zunächst völlig uneinsichtig und drehte die Musik erst leiser, als ihm die Beschlagnahme des Gerätes angedroht worden war.
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