POL-NOM: Jugendschutzkontrolle führt zur Einstellung des Betriebs
Osterode (ots)
Osterode/us
Bei einer von Mitarbeitern des Polizeikommissariats Osterode und des Lankreises Osterode (Jugendamt) am Mittwoch, 21.12.2005, durchgeführten Kontrolle eines Internetcafes in der Osteroder Innenstadt wurden zum Teil eklatante Verstöße gegen das Jugend- schutzgesetz festgestellt. Die Inaugenscheinnahme der in der Gaststätte aufgestellten Computer ergab, dass diese offensichtlich überwiegend Unterhaltungszwecken dienen und es sich somit bei den Räumen um eine Spielhalle handelt, zu der Kindern und Jugendlichen kein Zutritt gewährt werden darf. Ferner gelang es den Kontrollierenden wegen fehlender Jugend- schutzfilter auf den Computern, mit wenigen Mausklicks auf jugendgefährdende Internetseiten mit pornografischen Inhalten zu gelangen. Aufgrund dieser Umstände wurde dem Betreiber von einem hinzugezogenen Mitarbeiter der Stadt Osterode noch an Ort und Stel- le der weitere Betrieb des Internetbereichs vorläufig untersagt. Er darf vorerst nur noch den gastronomischen Teil weiterführen. Aber auch dort lag einiges im Argen. So fehlte der Aushang mit den Jugendschutzbestimmungen, der in jeder Gaststätte vorgeschrieben ist, gänzlich. Auf den Betreiber kommen umfangreiche Ordnungs- widrigkeitenanzeigen zu. Eine weitere Anzeige wird auch gegen eine anwesende Jugendliche gefertigt, die gegenüber einem Polizeibeamten falsche Angaben zu ihrer Person machte. Vermutlich weil sie zumindest zeitweise als Aufsicht agiert, machte sie sich zwei Jahre älter, um als Volljährige zu gelten. Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz Geldbußen bis zu einer Höhe von 50000 Euro vor. Weitere Kontrollen hinsichtlich der Überwachung der der Einhaltung von Jugendschutz- bestimmungen werden folgen.
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