POL-NOM: "Grünpfeil"-Verstösse
Einbeck (ots)
Seit einigen Monaten befindet sich in Einbeck in der Beverstraße an der Einmündung in die Altendorfer Straße für Rechtsabbieger ein "Grün-Pfeil". Bei einer Kontrolle der Verkehrsteilnehmer am Dienstag wurden insgesamt 46 Verstöße in dem Verhalten der Fahrzeugführer festgestellt. Der § 37 der StVO erklärt deutlich und unmißverständlich, daß ich trotz des "Grünpfeils" bei einer roten Ampel nicht automatisch durchfahren darf. Der Verkerhsteilnehmer, der ein Fahrzeug führt -dieses gilt auch für Fahrradfahrer- muß trotz des "Grünpfeils" vor der Ampel halten, wenn diese Rotlicht zeigt. Er darf erst nach dem Anhalten ausschließlich nach rechts abbiegen. Dabei muß der Fahrzeugführer darauf achten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern, ausgeschlossen ist. Einen Verstoß gegen diese Regel des § 37 StVO ahndet der Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 50 EURO und drei Punkten.
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