POL-WL: Fahranfänger und Alkohol ... geht gar nicht Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Harburg informiert:
Winsen/L. (ots)
Fahranfänger und Alkohol ... geht gar nicht Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Harburg informiert:
Am 01.08.2007 tritt eine neue Bestimmung im Verkehrsrecht in Kraft, die besonders junge Kraftfahrer/-innen interessieren sollte.
Der neue § 24 c Straßenverkehrsgesetz besagt, dass Kraftfahrzeugführer/-innen die noch keine 21 Jahre alt sind und/oder sich noch in der Probezeit des Führerscheins befinden, keine alkoholischen Getränke unmittelbar vor oder während der Fahrt zu sich nehmen dürfen.Wird ein/-e Kraftfahrzeugführer/-in auf den/die o.g. Voraussetzungen zutreffen und dazu zählen auch die Fahrer/-innen von sogenannten Mofas, unter Alkoholeinfluss von der Polizei ermittelt, so sieht das Gesetz eine Ahndung in Höhe von 125.- EUR sowie 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg vor. Inhaber/-innen eines Führerscheins auf Probe müssen mit einer Verlängerung der Probezeit von 2 Jahren rechnen. Zusätzlich werden unter Umständen auch noch Nachschulungen oder Aufbauseminare zur Pflicht. Neu an der Bestimmung ist, dass es erstmals keine konkreten Grenzwerte für die Menge des Alkohols gibt. Auch ein Bier, ein Glas Sekt oder die insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden so beliebten Alcopops sind schon zuviel.
Wer derartige oder andere alkoholische Getränke vor oder während der Fahrt zu sich nimmt riskiert, von der Polizei entdeckt zu werden und muss mit den rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Polizei wird ab dem 01. August diesen Jahres gezielt auf die Einhaltung des Gesetzes achten, eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Harburg
Kriminalhauptkommissar
Michael Düker
Telefon: 04171/796-127
Fax: 04171/796-150
E-Mail: michael.dueker@polizei.niedersachsen.de
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