POL-FL: Flensburg - Grünpfeilregelung offenbar nicht hinreichend bekannt, Bußgeldverfahren eingeleitet
Flensburg (ots)
Donnerstagnachmittag, 11.04.13, in der Zeit von 13:30 - 14:30 Uhr, kontrollierten Beamte vom 1. Polizeirevier am Harrisleer Kreuz mehrere Verkehrsteilnehmer, die offensichtlich gegen die bußgeldbewährte Grünpfeilregelung verstoßen haben.
Die Beamten leiteten sechs bedeutende Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Regelungen über Haltzeichen nach § 37 StVO ein.
Ein Verkehrsteilnehmer muss sich wegen Verstoßes gegen das Handyverbot verantworten, drei weitere Fahrer hatten den erforderlichen Sicherheitsgurt nicht angelegt.
Dabei stellen die Beamten immer wieder fest : Insbesondere ältere Verkehrsteilnehmer wirken hinsichtlich der seit 1994 geltenden Regelungen zum Grünpfeil nicht informiert. Sie überfahren die Haltlinie oder bleiben stehen, bis Grünlicht angezeigt wird.
Grundsätzlich haben Fahrzeugführer bei R o t l i c h t an der Haltlinie einer LSA stehen zu bleiben und anzuhalten. Auch wenn ein Grünpfeil zusätzlich angebracht ist, gilt Haltgebot ! Erst nach dem Halten ist es gestattet, die Fahrt fortzusetzen, sich vorsichtig in den per Rotlicht geschützten Kreuzungsbereich hineinzutasten und nach rechts abzubiegen, wenn keine weiteren Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden und die Straße frei ist. Eine Verpflichtung, dann in den Kreuzungsbereich hineinzufahren, besteht nicht.
Der Bußgeldkatalog sieht folgende Ahndung vor : "Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten." Der Verstoß ist gemäß § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.1 BKat normiert und mit einem Bußgeld von 70 Euro und 3 Punkten im Verkehrszentralregister einheitlich zu ahnden.
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