POL-FL: Breklum (NF): Wilde Fahrt eines 26- jährigen mit schweren Folgen
Breklum (ots)
Mittwochmittag, 29.01.14, um 14.40 Uhr kam der zivilen Videostreife, des Polizeiautobahnreviers vom Fachdienst Husum, ein 26-jähriger BMW Fahrer in Breklum kurz vor der Ortschaft Bredstedt entgegen.
Das Fahrzeug, ein älterer getunter 325'iger BMW, wurde mit Kurzzeitkennzeichen, welches kaum lesbar hinter der Windschutzscheibe lag, geführt. Die Polizeibeamten wendeten ihren Zivilwagen und fuhren dem 325'iger BMW hinterher.
Kurz vor verlassen der Ortschaft Struckum überholte der BMW über eine Sperrfläche, anschließend versuchte er sich als "Lückenspringer" und fuhr mit Geschwindigkeiten von teilweise 140 Km/h. Dabei fuhr er immer wieder zickzack hinter anderen Autos, hielt keinerlei Sicherheitsabstände ein und überholte schließlich noch in einer lang gezogenen Linkskurve im Überholverbot. Auffällig war auch ein "eierndes" Hinterrad.
In Hattstedt konnte der BMW von den Polizeibeamten, dann glücklicherweise ohne einen Schaden verursacht zu haben, gestoppt werden.
Zu den Vorwürfen gab der 26- jährige Fahrer lediglich an, dass er sich das "eiernde" Hinterrad auf einem Parkplatz beschädigt habe, als ihm das Fahrzeug mit dem Heck ausgebrochen sei.
Neben den festgestellten Ordnungswidrigkeiten (zu schnelles Fahren, unzulässiges Überholen, unzureichender Sicherheitsabstand, nicht ausgefüllter Fahrzeugschein, unzulässige Umbaumaßnahmen am Fahrzeug) stand der Fahrer auch offensichtlich unter Drogen- und Alkoholeinfluss. Er wirkte träge, hatte stark gerötete Bindehäute und er roch auch stark nach Alkohol. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,87 Promille. Nach eigenen Angaben hatte der Fahrer auch am Vorabend Marihuana konsumiert. Im Besitz einer Fahrerlaubnis ist er zudem auch schon seit Jahren nicht mehr, da er diese wegen Trunkenheit im Straßenverkehr schon abgeben musste.
Die Blutprobenentnahme erfolgte in der Polizeistation Hattstedt. Das Fahrzeug blieb verschlossen am Anhalteort stehen. Der 26- jährige muss sich nun in einem Gerichtsverfahren verantworten.
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