POL-H: Nachtragsmeldung Ablenkung - Verkehrssicherheitswoche der Polizeidirektion Hannover vom 23. bis 27. Februar 2015
Hannover (ots)
Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Verkehrsunfällen mit schweren Personenschäden und mit getöteten Personen im Jahr 2014 steht die letzte Februarwoche in der Polizeidirektion Hannover ganz im Zeichen der Verkehrssicherheit. Von gestern bis heute am frühen Morgen war der Themenschwerpunkt bei den Kontrollen die Ablenkung (wir haben berichtet).
Aktuelle Studien belegen, dass die Nutzung von Mobiltelefonen und Smartphones stetig zunimmt. Es ist wahrscheinlich, aber in den wenigsten Fällen nachzuweisen, dass die Ablenkung durch die Nutzung dieser Geräte, aber auch durch andere Einflüsse in vielen Fällen mit ursächlich für Verkehrsunfälle mit teils schwerwiegenden Folgen ist.
Im Zusammenhang mit der Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt wurde ein 20-jähriger Autofahrer vom Amtsgericht Hannover wegen fahrlässiger Tötung zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte durch die Handynutzung einen Unfall verursacht, bei dem eine Person ums Leben kam und zwei weitere schwer verletzt wurden.
Darüber hinaus gilt es, die Zielgruppe der Fußgänger als Nutzer von Smartphones oder MP3-Player für die Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Geräte bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu sensibilisieren. Es kann immer wieder beobachtet werden, dass Fußgänger auf die Fahrbahn oder Radwege treten, ohne auf den Verkehr zu achten, da sie mit der Nutzung von Smartphones beschäftigt sind oder Kopfhörer tragen und dadurch Radfahrer, motorisierte Fahrzeuge oder Stadtbahnen nicht wahrnehmen.
Um die Anzahl der ablenkungsbedingten Verkehrsunfälle zu senken, haben die Dienststellen der Polizeidirektion Hannover gestern verstärkt kontrolliert. Insgesamt haben 128 Polizeibeamte an 67 Kontrollstellen Verkehrsteilnehmer überprüft. Dabei stellten die Polizisten 164 Handyverstöße fest, die bei 162 Kraftfahrzeugführern jeweils mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und bei zwei Radfahrern mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro geahndet wurden. Zehn Fußgänger überquerten unter Benutzung eines Mobiltelefons die Straße bei Rotlicht. Sie erhielten eine Verwarnung in Höhe von jeweils fünf Euro.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin:
Seien Sie bei der Teilnahme am Straßenverkehr aufmerksam und lassen sich nicht ablenken.
Ablenkung durch Telefonieren mit Mobiltelefonen / Smartphones oder das Tragen von Ohr- / Kopfhörern, egal ob als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger bringt Sie und andere in große Gefahr.
Achten Sie beim Überqueren von Straßen oder Gleisen auf herannahende Fahrzeuge.
Bei den durchgeführten Kontrollen ahndeten die Beamten zudem fünf Rotlichtverstöße. 105 Fahrzeugführer / Insassen waren nicht angeschnallt und wurden mit 30 Euro verwarnt. Gegen einen Fahrzeugführer leiteten sie ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie gegen zwei Fahrer eine Ordnungswidrigkeit wegen Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein und vollstreckten einen Haftbefehl (Geldstrafe). Die heute im Mittelpunkt stehenden Themen sind Vorfahrt, Vorrang und Abbiegen. Die Ergebnisse werden wir morgen bekannt geben. Am Donnerstag wird die Polizei verstärkt die Unfallursache "Abstand" kontrollieren. /hil,mi
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