POL-CUX: Hilfeleistung ist mehr als ein Anruf - Polizei bittet um fürsorgliches Handeln
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Hilfeleistung ist mehr als ein Anruf - Polizei bittet um fürsorgliches Handeln
Cuxhaven / Wesermarsch. "Das Verhalten eines potentiellen Ersthelfers am Einsatzort kann möglicherweise Leben retten - auch das Ihre", betont die Sprecherin der Polizei. Notrufe, die in letzter Zeit bei der Polizei eingingen, enthielten nicht selten unzureichende Informationen über den Zustand hilfloser Personen.
Wesentliche Beobachtungen sind jedoch für Polizei und Rettungskräfte wichtig, um eine Einschätzung des Zustandes vornehmen zu können: Hinweisgeber, die der Polizei über Notruf mitteilen, dass eine hilflose Person zum Beispiel auf einem Gehweg liegt, können auf Nachfrage meist keine Angaben über den genauen Zustand machen. "Oftmals sind die Hinweisgeber sogar schon weitergefahren", äußerte ein Einsatzleitbeamter der Polizei verständnislos. Ausflüchte wie: "Ich hatte keine Zeit zu warten, ich musste mein Auto noch tanken", hört der Beamte von der Leitstelle der Polizei auf seine erforderlichen Nachfragen leider nicht nur im Einzelfall.
Spricht man die Anrufer an, so ist mancher erstaunt, dass er bei der Person bleiben sollte und gegebenenfalls Hilfe leisten muss.
Angaben zu folgenden Fragen sind für Polizei und für den Rettungsdienst wichtig:
1. Befinden Sie sich noch bei der Person? 2. Ist die Person ansprechbar? 3. Weist die Person Verletzungen oder Krankheitsmerkmale auf? 4. Ist die Person unterkühlt oder körperwarm? 5. Hat sich die Person erbrochen? 6. In welcher Position befindet sich die Person (Erstickungsgefahr/stabile Seitenlage)? 7. Atmet und / oder schnarcht die Person? 8. Welche Farbe weist das Gesicht auf?
Aufgrund der Feststellungen beim Eintreffen von Polizei und Rettungsdienst ist es mitunter nicht unwahrscheinlich, dass schon andere Passanten vorher eine hilflose Person auf offener Straße gesehen haben, jedoch nicht für Hilfe sorgten.
"Das sehen ja auch andere" oder "Der ist sicherlich betrunken", sind Gedanken, die scheinbar manch potentiellen Ersthelfer vom Einschreiten abhalten.
Dabei ist die Einschätzung, ob es sich bei der angetroffenen Person um einen Betrunkenen handelt, der nur seinen Rausch ausschläft, oder um eine kranke oder nach einem Sturz verletzte Person, die dringend ärztlicher Hilfe bedarf, für den einen oder anderen lebenswichtig!
Aus diesem Grunde wird darum gebeten, bei solchen Feststellungen zumindest Polizei oder Rettungsdienst zu informieren - nicht nur weil jedermann selbst in eine hilflose Lage kommen kann:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
"Es gibt viele Passanten, die alles richtig machen", lobt die Polizeisprecherin. Doch die Zahl derer, die meinen, dass alle anderen ja auch nichts machen, wird scheinbar größer. Am 01.Mai und am 02. Mai gingen bei der Polizei insgesamt drei Fälle ein, bei denen der Anruf lediglich aus der Distanz erfolgte und keine Fragen über den Zustand der hilflosen Person beantwortet werden konnten.
So wurde der Polizei beispielsweise am Morgen des 1. Mai gegen 9:30 Uhr per Notruf mitgeteilt, dass eine Person auf dem Gehweg in der Holzburger Straße liegen würde.
In diesem Fall handelte es sich um einen Angetrunkenen, der nach einem kurzen Ansprechen wieder "fit" war.
"Helfen Sie mit, professionelle Hilfe zu leisten", appelliert die Sprecherin der Polizei. Sie bittet, die genannten Grundsätze zu beherzigen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
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