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POL-CUX: Hilfeleistung ist mehr als ein Anruf - Polizei bittet um fürsorgliches Handeln

POL-CUX: Hilfeleistung ist mehr als ein Anruf - Polizei bittet um fürsorgliches Handeln
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Cuxhaven / Wesermarsch (ots)

Hilfeleistung ist mehr als ein
Anruf - Polizei bittet um fürsorgliches Handeln
Cuxhaven / Wesermarsch. "Das Verhalten eines potentiellen 
Ersthelfers am Einsatzort kann möglicherweise Leben retten - auch das
Ihre", betont die Sprecherin der Polizei.
Notrufe, die in letzter Zeit bei der Polizei eingingen, enthielten 
nicht selten unzureichende Informationen über den Zustand hilfloser 
Personen.
Wesentliche Beobachtungen sind jedoch für Polizei und 
Rettungskräfte wichtig, um eine Einschätzung des Zustandes vornehmen 
zu können:
Hinweisgeber, die der Polizei über Notruf mitteilen, dass eine 
hilflose Person zum Beispiel auf einem Gehweg liegt, können auf 
Nachfrage meist keine Angaben über den genauen Zustand machen. 
"Oftmals sind die Hinweisgeber sogar schon weitergefahren", äußerte 
ein Einsatzleitbeamter der Polizei verständnislos. Ausflüchte wie: 
"Ich hatte keine Zeit zu warten, ich musste mein Auto noch tanken", 
hört der Beamte von der Leitstelle der Polizei auf seine 
erforderlichen Nachfragen leider nicht nur im Einzelfall.
Spricht man die Anrufer an, so ist mancher erstaunt, dass er bei 
der Person bleiben sollte und gegebenenfalls Hilfe leisten muss.
Angaben zu folgenden Fragen sind für Polizei und für den 
Rettungsdienst wichtig:
1. Befinden Sie sich noch bei der Person?
2. Ist die Person ansprechbar?
3. Weist die Person Verletzungen oder Krankheitsmerkmale auf?
4. Ist die Person unterkühlt oder körperwarm?
5. Hat sich die Person erbrochen?
6. In welcher Position befindet sich die Person 
(Erstickungsgefahr/stabile Seitenlage)?
7. Atmet und / oder schnarcht die Person?
8. Welche Farbe weist das Gesicht auf?
Aufgrund der Feststellungen beim Eintreffen von Polizei und 
Rettungsdienst ist es mitunter nicht unwahrscheinlich, dass schon 
andere Passanten vorher eine hilflose Person auf offener Straße 
gesehen haben, jedoch nicht für Hilfe sorgten.
"Das sehen ja auch andere" oder "Der ist sicherlich betrunken", 
sind Gedanken, die scheinbar manch potentiellen Ersthelfer vom 
Einschreiten abhalten.
Dabei ist die Einschätzung, ob es sich bei der angetroffenen 
Person um einen Betrunkenen handelt, der nur seinen Rausch 
ausschläft, oder um eine kranke oder nach einem Sturz verletzte 
Person, die dringend ärztlicher Hilfe bedarf, für den einen oder 
anderen lebenswichtig!
Aus diesem Grunde wird darum gebeten, bei solchen Feststellungen 
zumindest Polizei oder Rettungsdienst zu informieren - nicht nur weil
jedermann selbst in eine hilflose Lage kommen kann:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe 
leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach 
zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne 
Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird laut 
Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit 
Geldstrafe bestraft.
"Es gibt viele Passanten, die alles richtig machen", lobt die 
Polizeisprecherin.
Doch die Zahl derer, die meinen, dass alle anderen ja auch nichts 
machen, wird scheinbar größer. Am 01.Mai und am 02. Mai gingen bei 
der Polizei insgesamt drei Fälle ein, bei denen der Anruf lediglich 
aus der Distanz erfolgte und keine Fragen über den Zustand der 
hilflosen Person beantwortet werden konnten.
So wurde der Polizei beispielsweise am Morgen des 1. Mai gegen 
9:30 Uhr per Notruf mitgeteilt, dass eine Person auf dem Gehweg in 
der Holzburger Straße liegen würde.
In diesem Fall handelte es sich um einen Angetrunkenen, der nach 
einem kurzen Ansprechen wieder "fit" war.
"Helfen Sie mit, professionelle Hilfe zu leisten", appelliert die 
Sprecherin der Polizei. Sie bittet, die genannten Grundsätze zu 
beherzigen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
E-Mail: http://www.polizei-cuxhaven.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/cuxhaven/

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