Kein Maulkorb für Berichterstattung über Streumunition
München (ots) - Um eine hohe Geldbuße zu vermeiden, hat der Regensburger Journalist Stefan Aigner gestern vor dem Münchner Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung als endgültig akzeptiert. Diese hatte ihm im Kontext einer Kolumne vom Juli 2008 untersagt zu behaupten, der Rüstungsbetrieb Diehl produziere Streumunition. Er bezog sich damit auf die so genannte ...