Zählerstände zum Jahreswechsel: Stichtag bis Mitte Januar verlängert – OnlineService ist am einfachsten
Wer wegen einer möglichst genauen Verbrauchsaufteilung am Jahreswechsel die Zählerstände für Strom oder Gas möglichst exakt zum Stichtag mitteilen will, muss das nicht am 30. Dezember oder dem 2. Januar tun. Dafür bleibt auch noch Zeit bis ...